Im Kanton Aargau soll der Pendlerabzug bei den Steuern wie auf Bundesebene auf 3000 Franken pro Jahr beschränkt werden. Das fordert die Fraktion der Grünen in einer am Dienstag eingereichten Motion.
Im Sinne des Verursacherprinzipes und mit Blick auf die Kantonsfinanzen solle die Regelung des Bundes auch für die Berechnung der kantonalen Steuern gelten, heisst es in der Begründung der Motion.
Es sei ein Unding, dass im Aargau Pendlerabzüge von mehreren 10’000 Franken geltend gemacht werden könnten. Das mindere die Steuereinnahmen des Kantons und der Gemeinden.
Das Schweizer Volk hatte im Februar mit einer Ja-Mehrheit von 62 Prozent der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) zugestimmt. Die Aargauer Stimmberechtigten hiessen die Vorlage mit einer Ja-Mehrheit von 55,4 Prozent gut.
Mit FABI wird der Pendlerabzug bei den Bundessteuern auf 3000 Franken pro Jahr beschränkt. Dies soll zusätzlich rund 200 Millionen Franken pro Jahr in die Bundeskasse bringen.
Der Bund überlässt es den Kantonen, wie sie im Steuergesetz des Pendlerabzug gestalten. Der Aargauer Grosse Rat hatte ursprünglich eine Standesinitiative gegen die Beschränkung des Abzuges beim Bundesparlament einreichen wollen. Nach dem klaren Volksentscheid beschloss der Grosse Rat im März, auf eine Standesinitiative zu verzichten.