Aargauer Justiz lässt gefälschte Designermöbel zerstören

Die Aargauer Staatsanwaltschaft lässt 16 gefälschte Designermöbel fachmännisch vernichten. Die Möbelstücke hatte ein Internethändler in Grossbritannien angeboten und in die Schweiz geliefert. Das Aargauer Strafverfahren gegen den Händler wurde eingestellt.

Wie aus dem Katalog: Diese gefälschten Designermöbel - von der Aargauer Staatsanwaltschaft beschlagnahmt - werden vernichtet (Bild: sda)

Die Aargauer Staatsanwaltschaft lässt 16 gefälschte Designermöbel fachmännisch vernichten. Die Möbelstücke hatte ein Internethändler in Grossbritannien angeboten und in die Schweiz geliefert. Das Aargauer Strafverfahren gegen den Händler wurde eingestellt.

Bei den beschlagnahmten Plagiaten handelt es sich um 15 gefälschte Le Corbusier-Möbel und um ein gefälschtes Vitra-Möbel, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Die Möbel, die sich seit mehr als drei Jahren im Keller der Staatsanwaltschaft stapeln, sollen im Laufe der Woche von einer Spezialfirma zerstört werden.

Im September 2011 war bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen einen britischen Internethändler eingegangen. Die Eidgenössische Zollverwaltung beschlagnahmte in der Folge am Grenzübergang Rheinfelden AG die Lieferung von drei gefälschten Le Corbusier-Möbeln.

Die Schweizer Kunden hatten die Möbelstücke, von denen sie wussten, dass es Fälschungen waren, beim Internethändler bestellt. Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den Händler ein Verfahren wegen gewerbsmässiger Urheberrechtsverletzung und Widerhandlungen gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb.

Weitere Lieferungen abgefangen

Mit den drei gefälschten Le Corbusier-Möbeln war es nicht getan. Die Zollverwaltung fing auch alle weiteren an Schweizer Kunden adressierten Möbelstücke ab – und lieferte diese an die Aargauer Staatsanwaltschaft, da diese als erste Justizbehörde ein Strafverfahren eröffnete hatte.

Das Verfahren gegen den Internethändler wurde im vergangenen November jedoch eingestellt. Der Mann, der auf der Homepage der Internetfirma und im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragen war, hatte gemäss Staatsanwaltschaft lediglich als «Strohmann» agiert.

Es habe ihm nicht nachgewiesen werden können, dass er der Verantwortliche der inzwischen Konkurs gegangenen Firma gewesen sei, hiess es. In Deutschland würden Strafuntersuchungen gegen weitere Personen der Internetfirma laufen.

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