Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss nun doch Anklage gegen einen 19-jährigen Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erheben. Das hat die Beschwerdekammer des Obergerichtes entschieden. Das mutmassliche Opfer, eine 28-jährige Frau, hatte Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung eingereicht.
Es könne nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass kein für eine Anklage hinreichender Tatverdacht erhärtet beziehungsweise kein Straftatbestand erfüllt sei, teilte das Obergericht am Dienstag mit.
Nach dem Grundsatz, wonach im Zweifel Anklage zu erheben sei, habe die Beschwerdekammer die Eingabe der Privatklägerin gutgeheissen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können ihn innert 30 Tagen beim Bundesgericht anfechten.
Der Beschuldigte steht im Verdacht, die Frau im Dezember 2011 vor der Eventhalle „Nordportal“ in Baden AG vergewaltigt zu haben. Er war drei Tage nach der mutmasslichen Tat am 18. Dezember verhaftet worden.
Sexuellen Kontakt gestanden
Die Polizei hatte den Mann mit einem Phantombild gesucht. Er hatte den sexuellen Kontakt mit der 28-jährigen Frau von Beginn an gestanden. Zum Geschlechtsakt war es in den frühen Morgenstunden gekommen.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im März ein. Es habe dem Beschuldigten nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden können, dass er die Frau zum Geschlechtsakt genötigt oder unter Druck gesetzt habe.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse müsse davon ausgegangen werden, dass die Frau und der Mann bereits im „Nordportal“ intim geworden seien und einvernehmlich zum vermeintlichen Tatort geschritten seien.