Aargauer Justiz soll Behörden und Polizei informieren müssen

Die Aargauer Justiz soll die Behörden, die kantonalen und kommunalen Arbeitgeber über rechtskräftige Strafentscheide und hängige Strafverfahren informieren. Der Regierungsrat will die Regeln präzisieren und verschärfen. Betroffen sind etwa Lehrpersonen und Staatsangestellte.

Die Aargauer Justiz soll die Behörden, die kantonalen und kommunalen Arbeitgeber über rechtskräftige Strafentscheide und hängige Strafverfahren informieren. Der Regierungsrat will die Regeln präzisieren und verschärfen. Betroffen sind etwa Lehrpersonen und Staatsangestellte.

Der Regierungsrat hat die Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung in die Anhörung geschickt.

Auf kantonaler Ebene erscheine die geltende Regelung der Mitteilungskompetenz gegenüber Vollzugsbehörden als «lückenhaft» und entspreche nicht den praktischen Bedürfnissen der Vollzugsbehörden, heisst es im Anhörungsbericht.

Ein Teil der sogenannten Mitteilungspflicht ist in der eidgenössischen Strafprozessordnung geregelt. Der Aargau will, wie andere Kantone, einen Schritt weitergehen. So sollen die Staatsanwaltschaften und die Gerichte die involvierten Behörden über hängige Strafverfahren und Urteile informieren.

Es soll eine Mitteilung erfolgen, wenn für eine andere Behörde dringender Handlungsbedarf bestehen könnte, zum Beispiel bei drohender Gefahr für Leib und Leben oder wenn zwischen Straftat und Tätigkeit ein Zusammenhang besteht.

Mitteilung über Verfahren gegen Lehrer

Auch sollen die Staatsanwaltschaften und Gerichte die kantonalen oder kommunalen Arbeitgeber über hängige und erledigte Strafverfahren gegen Personen informieren, die bei ihnen angestellt sind. Voraussetzung soll sein, dass die Art und Schwere der Straftat die weitere ordnungsgemässe Ausübung der Tätigkeit ernsthaft in Frage stellen könnte.

Konkret geht es hier um Verurteilungen von Lehrkräften wegen sexuellen Handlungen mit Kindern oder von Gefängnisaufsehern wegen Sexual- und Gewaltdelikten. Als weiteres Beispiel nennt der Regierungsrat in seinem Anhörungsbericht die Verurteilung wegen Vermögensdelikten, wenn die Betroffenen etwa in der Finanzverwaltung arbeiten.

Die Mitteilungspflicht soll auch für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen mit privatrechtlicher Trägerschaft gelten. Bei Privatschulen erscheine die gleiche Regelung wie bei öffentlichen Schulen gerechtfertigt, heisst es im Bericht.

Polizeiregister soll aktuell sein

Neu regeln will der Regierungsrat die Informationen an die Kantonspolizei. Diese erhalte in den seltensten Fällen Mitteilungen über den Ausgang eines Strafverfahrens. Das führe dazu, dass die Daten der Kantonspolizei in den Registern unvollständig seien.

Das kann bedeuten, dass eine Person in den Akten der Kantonspolizei noch als beschuldigt erscheint, obwohl das Verfahren eingestellt wurde oder ein Freispruch erfolgte.

Besonderen bei einem Freispruch sei diese Situation «aus datenschutzrechtlicher Sicht heikel», heisst es im Anhörungsbericht. Deshalb soll die Kantonspolizei von den Staatsanwaltschaften und Gerichten über alle rechtskräftigen Entscheide in «geeigneter Form» informiert werden. Die Kantonspolizei soll im Gegenzug verpflichtet werden, ihre Register auf den aktuellen Stand zu bringen.

Alles muss genau geregelt sein

Der Regierungsrat schlägt vor, das grundsätzlich alle von Amtes wegen zu verfolgenden Vergehen meldepflichtig werden. Antragsdelikte wie Beschimpfung, üble Nachrede oder Hausfriedensbruchs würden nicht unter die Meldepflicht fallen.

Es sei zu beachten, dass es sich bei Informationen über Strafverfahren um besonders schützenswerte Personendaten handle, schreibt der Regierungsrat. Ihre Bekanntgabe bilde einen schweren Eingriff in die Persönlichkeit und müsse sich daher auf eine gesetzliche Grundlage stützen. Der Datenschutz setze enge Grenzen.

Parteien und Verbände haben bis Anfang Juli Zeit für ihre Stellungnahme zur Revision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Nach der Beratung im Grossen Rat soll das Gesetz auf den 1. April 2019 in Kraft treten.

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