Aargauer Kantonsspitäler unterzeichnen Vertrag zu Konzentration

Die Kantonsspitäler Aarau und Baden haben diese Woche eine Vereinbarung unterzeichnet, die sie zu Koordination, Konzentration oder Synergienutzung verpflichtet. Neben der hochspezialisierten Medizin wird auch über Abteilungen wie Informatik und Logistik diskutiert.

Die Kantonsspitäler Aarau und Baden haben diese Woche eine Vereinbarung unterzeichnet, die sie zu Koordination, Konzentration oder Synergienutzung verpflichtet. Neben der hochspezialisierten Medizin wird auch über Abteilungen wie Informatik und Logistik diskutiert.

Unter den Vertragsparteien bestehe Konsens darüber, dass eine Koordination oder Konzentration der hochspezialisierten und gewisser Bereiche der spezialisierten Medizin zwischen den beiden Kantonsspitälern stattzufinden habe, teilte das Aargauer Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Freitag mit.

Zudem werden auch Disziplinen, die der hochspezialisierten Medizin unterstellt sind, überprüft. Weiter wurden Projekte zur Koordination oder Konzentration von Leistungsaufträgen im Hinblick auf die Spitalliste 2015 vereinbart.

Auf dem Niveau der hochspezialisierten Medizin werde unter anderem über Speiseröhren-, Leber-, Bauchspeicheldrüsen-, Komplexe Bariatrische- sowie die Tiefe Rektumchirurgie diskutiert, sagte DGS-Mediensprecher Balz Bruder auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Synergierat und Fachorgan

Die Gespräche sollen in einem Synergierat geführt werden, in dem das DGS und die beiden Kantonsspitäler Aarau und Baden vertreten sind. Den Vorsitz des Synergierats übernimmt ein externer Fachberater. Weiter wird ein Fachorgan eingesetzt.

Der Strategieprozess soll laufend umgesetzt werden. Die Vereinbarung ist unbefristet. Sie kann jedoch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Erstmals möglich ist dies per 31. Dezember 2014.

Das DGS betonte, dass die Kompetenzordnung zwischen dem Kanton und den akutsomatischen Kantonsspitälern nicht tangiert werde. Die Vereinbarung sei auch kein Präjudiz für den politischen Prozess. Voraussichtlich im ersten Quartal 2013 werde der grosse Rat über die Ergänzungsbotschaft Zentralspital befinden.

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