Das Aargauer Kinderkrippen-Rahmengesetz hat sich am Dienstag trotz unterschiedlichen Meinungen im Grossen Rat in die zweite Lesung gerettet. Ausschlaggebend waren Kann-Formulierungen, mit denen das Gesetz teilweise entschärft wurde.
Der zentrale Punkt des Rahmengesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung blieb allerdings unangetastet. Die Regierung möchte die Gemeinden trotz heftigem Widerstand in der Vernehmlassung, fest verpflichten, dass sie den Zugang zu Kindertagesstätten sicherstellen.
Die SVP schlug, unterstützt von der FDP, eine Kann-Formulierung vor. Von der linken Ratsseite und den Mitteparteien wurde der Kann-Vorschlag verworfen. Eine solche Verwässerung würde dem heutigen Zustand entsprechen, dafür brauche man kein Gesetz, hiess es von Seiten der EVP. Der SVP-Vorschlag wurde mit 66 zu 65 Stimmen knapp abgelehnt.
Die SVP setzte sich in einem anderen Punkt mit einer Kann-Formulierung durch. Sie schlug vor, dass die Gemeinden den Bedarf für Tagesstrukturen erheben können und drang damit durch. Die SP wollte, dass der Kanton den Bedarf erhebt, die Regierung wollte die Gemeinden fest verpflichten, den Bedarf zu erheben.
Ein Links-Rechts-Graben tat sich auch bei der finanziellen Unterstützung der Familien durch die Gemeinden auf. Auch hier schlug die FDP, unterstützt durch die SVP, eine Kann-Formulierung vor, während Mitte und Links die Gemeinden zur finanziellen Unterstützung der Familien fest in die Pflicht nehmen wollte. Der FDP-Antrag wurde mit 67 zu 63 Stimmen angenommen.
Der entschärfte Vorschlag für ein Rahmengesetz wurde vom Grossen Rat mit 71 zu 50 Stimmen genehmigt. Im Hinblick auf die zweite Lesung wurden der Regierung mehrere Prüfungsanträge mitgegeben.
Dritter Anlauf zu einer Lösung
Bei dem vom Grossen Rat am Dienstag in erster Lesung verabschiedeten Rahmengesetz handelt es sich um einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Kinder und Eltern» des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (alv).
Der Grosse Rat hatte im November 2014 einen ersten Gegenvorschlag zu dieser Initiative mit 66 zu 59 Stimmen an den Regierungsrat zurückgewiesen. Den Ausschlag gab damals eine unheilige Allianz von SVP und SP. Die SP verwarf den Gegenvorschlag, weil sie die alv-Initiative unterstützt. Die SVP war grundsätzlich gegen ein Gesetz.
Schon der erste Gegenvorschlag war eine Fortsetzung einer früheren Vorlage gewesen. Es handelte sich um eine Reaktion auf die 2012 im Grossen Rat gescheiterte Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes, in der die Kinderbetreuung ebenfalls hätte geregelt werden sollen.