Bei der Aargauer Staatskanzlei ist die Initiative «’Kinder und Eltern‘ für familienergänzende Betreuungsstrukturen» eingereicht worden. Lanciert wurde sie nicht von einer politischen Partei, sondern vom Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv).
Die Schaffung von Betreuungsstrukturen im Vorschul- und Schulalter sei auch ein bildungspolitisches Anliegen, sagte alv-Präsident Niklaus Stöckli am Dienstag vor den Medien in Aarau. Die Basis für gute schulische Leistungen würde nämlich zum grössten Teil schon im Vorschulalter gelegt.
Stöckli zitierte aus diversen Studien, die belegen, dass die Förderung der Kinder im Vorschulalter ein besonders gutes Kosten-Nutzenverhältnis aufweisen. Der Gewinn sei mindestens doppelt so hoch wie die Investitionen, sagte der alv-Präsident.
Fertig ausgestaltetes Gesetz
Die von über 3200 Personen unterschriebene Initiative präsentiert einen fertig ausgestalteten, acht Paragrafen umfassenden Gesetzestext. Das Gesetz bezweckt die Förderung von Entwicklung und Integration der Kinder. Es soll die Chancengerechtigkeit der Kinder verbessern. Zudem soll die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung erleichtert werden.
Für Kinder im Vorschulalter sollen gemäss dem Gesetzestext Kindertagesstätten oder Tagesfamilien geschaffen werden. Für die Zeit während der Primarschule sieht das Gesetz Tagesstrukturen vor. Auf Oberstufenebene soll sich die Betreuung dann auf einen Mittagstisch reduzieren.
Kanton, Gemeinden und Eltern sollen zahlen
Die Kosten für diese Betreuungsstrukturen sollen vom Kanton, von den Gemeinden und den Eltern übernommen werden. Der Elternbeitrag ist variabel und abhängig vom Einkommen und der Anzahl Kinder. Bei der Betreuung im Vorschulalter rechnen die Initianten mit Kosten von 120 Franken pro Tag und Kind bei durchschnittlich zwei Tagen pro Kind und Woche.
Die Initiative ist eine Antwort auf die im Januar 2012 vom Aargauer Grossen Rat abgelehnte Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes, welches die familienergänzende Kinderbetreuung vorsah. Vier im Nachgang eingereichte Postulate zur Einführung von Angeboten für die Kinderbetreuung wurden zwei Monate später mit grossem Mehr überwiesen.