Aargauer Medikamenten-Versandmodell ist nicht rechtmässig

Aargauer Ärzte, die an der Ostschweizer Versandapotheke „Zur Rose“ finanziell beteiligt sind, dürfen ihren Patienten keine Medikamente über diese Firma zustellen lassen. Die Interessenverflechtung sei unzulässig, entschied der Aargauer Regierungsrat.

Eine Angestellte der Apotheke "Zur Rose" kontrolliert zum Versand bereite Medikamente (Symbolbild) (Bild: sda)

Aargauer Ärzte, die an der Ostschweizer Versandapotheke „Zur Rose“ finanziell beteiligt sind, dürfen ihren Patienten keine Medikamente über diese Firma zustellen lassen. Die Interessenverflechtung sei unzulässig, entschied der Aargauer Regierungsrat.

Die Ärzte würden das Abgabeverbot umgehen. Die via Aktien an der Versandapotheke beteiligten Ärzte hätten ein wirtschaftliches Interesse an einem guten Betriebsergebnis der Apotheke „Zur Rose“, teilte der Regierungsrat am Freitag mit.

Es sei davon auszugehen, dass den Ärzten dabei finanzielle Vorteile erwachsen würden. Die Ärzte konkurrenzierten die lokalen Apotheken über den normalen Versandhandel hinaus, hält der Regierungsrat fest.

Zudem werde das im Aargau geltende Verbot der Medikamentenabgabe durch Ärzte (Selbstdispensation) umgangen. Im Kanton dürfen Ärzte rezeptpflichtige Pillen und Salben den Patienten nur in Notfällen abgeben oder falls die nächste Apotheke über eine Stunde mit dem öffentlichen Verkehr entfernt ist.

Apotheker wehren sich

Der Regierungsrat bestätigte einen gleichlautenden Entscheid des Gesundheitsdepartementes von Mitte 2007. Der Apothekerverband hatte sich mit einer Beschwerde gegen das Medikamenten-Versandmodell „argomed“ gewehrt.

Ärzte, die an der Apotheke „Zur Rose“ beteiligt sind, dürfen sich nicht am Direktversand beteiligen, wie der Regierungsrat entschied. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Mitmachen möglich. Es darf jedoch kein wirtschaftlicher Nutzen für den Arzt entstehen.

Die Apotheke „Zur Rose“ in Steckborn TG ist im Grundsatz eine normale öffentliche Apotheke. Sie verfügt über eine Versandhandelsbewilligung. Rund 80 Prozent der Aktionäre der Apotheke sind Ärzte.

Volk entscheidet 2013

Die Medikamentenabgabe ist im Aargau politisch umstritten. Das Volk fällt 2013 einen Grundsatzentscheid. Zur Abstimmung kommen zwei kantonale Volksinitiativen: Die Ärzte möchten die Medikamente künftig selbst abgeben können. Die Apotheker wollen das bisherige Abgabeverbot in der Kantonsverfassung verankern.

Die Initiative „Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe“ des Ärzteverbandes hatten rund 8000 Stimmberechtigte unterzeichnet. 45’000 Stimmberechtigte unterschrieben die Initiative „Miteinander statt Gegeneinander“ des Apothekerverbandes.

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