Das Aargauer Obergericht hat die Einstellung des Strafverfahrens gegen fünf Mitarbeiter des Kantons im Mordfall Lucie bestätigt. Das Obergericht wies die Beschwerden der Eltern und der Schwester des im März 2009 getöteten Au-pair-Mädchens ab.
Für die Beschuldigten Mitarbeiter des Kantons sei eine strafrechtliche Verantwortung am Mord auszuschliessen, teilte das Obergericht am Dienstag mit. Ihnen sei im Zusammenhang mit der bedingten Entlassung des Täters aus dem vierjährigen Massnahmenvollzug kein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.
Die Strafuntersuchung werde damit gegen sie nicht weitergeführt. Es werde auch keine Anklage gegen sie erhoben. Das Obergericht bestätigt damit den Entscheid der Staatsanwaltschaft von Anfang Jahr, das Strafverfahren einzustellen.
Die Urteile der Beschwerdekammer des Obergerichtes vom 28. August sind noch nicht rechtskräftig und können beim Bundesgericht angefochten werden.
Auf Verdacht des Vaters
Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige des Vaters der im März 2009 getöteten 16-jährigen Tochter. Er hatte den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod seiner Tochter mitverantwortlich gewesen seien.
Daraufhin wurde gegen mehrere Personen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Untersucht wurde, ob diese den Mörder von Lucie falsch eingeschätzt hatten. Der Mann war schon 2004 zu einer vierjährigen Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt worden, weil er im Mai 2003 eine Frau fast zu Tode gewürgt hatte.
Beschwerde gegen Verwahrung beim Bundesgericht
Die 16-jährige Lucie war am Abend des 4. März 2009 in Rieden bei Baden AG getötet worden. Ein damals 25-jähriger vorbestrafter Schweizer hatte die Freiburgerin unter dem Vorwand, Fotos zu machen, in seine Wohnung gelockt und getötet.
Das Aargauer Obergericht hatte im Oktober 2012 den Täter zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Damit verschärfte die zweite Instanz das Urteil des Bezirksgerichts Baden.
Der Verteidiger des Mörders zog das Verdikt der lebenslänglichen Verwahrung inzwischen ans Bundesgericht weiter. Die vom Bezirksgericht Baden verhängte lebenslängliche Freiheitsstrafe ist bereits rechtskräftig.