Im Kanton Aargau wird der Pendlerabzug in der Steuererklärung auf maximal 7000 Franken pro Jahr festgesetzt. Das hat der Grosse Rat am Dienstag per Stichentscheid des Grossratspräsidenten beschlossen. Damit setzte sich der Regierungsrat mit seinem Antrag gegen SVP und FDP durch.
Der Entscheid fiel in der Schlussabstimmung mit 63 zu 63 Stimmen. Grossratspräsident Marco Hardmeier (SP) gab den Stichentscheid: Er sprach sich für die Begrenzung auf 7000 Franken aus. Vor dem Schlussentscheid gab es verschiedene Eventualabstimmungen.
Gegen jegliche Beschränkung des Pendlerabzugs sprach sich die SVP aus. Nicht jeder habe den öffentlichen Verkehr vor der Haustüre. Viele seien im Aargau auf das Auto angewiesen, um zur Arbeit fahren zu können. Bei der Beschränkung des Abzugs handle es sich um eine versteckte Steuererhöhung. Im Aargau ist der Abzug derzeit nicht beschränkt.
Die FDP machte sich für einen Pendlerabzug von 10’000 Franken stark. Diese Abzugsgrenze hatte der Grosse Rat bei der Budget- und Spardebatte Ende 2015 festgelegt. Diese Obergrenze sei «vernünftig». Der Aargau sei ein Kanton der Regionen. Pendeln müsse attraktiv bleiben, damit die Arbeitnehmer weiterhin im Aargau wohnen und Steuern bezahlen würden.
Mehreinnahmen von knapp 20 Millionen
Die CVP bezeichnete den Vorschlag des Regierungsrats für einen Abzug von bis zu 7000 Franken als vernünftig. Es handle sich um einen Kompromiss. Benützer des öffentlichen Verkehrs könnten höchstens ein Generalabonnement der ersten Klasse von knapp 6000 Franken abziehen.
Auch die SP sprach von einem Kompromiss und setzte sich für 7000 Franken ein. Die Grünen forderten eine Abzugsgrenze von 3000 Franken. Diese gilt bereits bei den Bundessteuern.
Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte, der Aargau habe mit 7000 Franken im Vergleich mit anderen Kantonen eine grosszügige Obergrenze. So habe der grossflächige Kanton Bern die Grenze auf 6700 Franken festgesetzt.
Die Begrenzung auf 7000 Franken wird beim Kanton zu Mehreinnahmen von 10 Millionen Franken und bei den Gemeinden zu Mehreinnahmen von 9,4 Millionen Franken führen.
Die Abzugsgrenze von 7000 Franken führt dazu, dass die Autokosten für einen Arbeitsweg von bis zu 22,7 Kilometer pro Fahrtrichtung abgezogen werden können. 30’000 oder 8 Prozent der 370’000 Steuerpflichten sind von der Begrenzung betroffen.
Elf von zwölf Massnahmen gutgeheissen
Die Begrenzung des Pendlerabzugs ist eine von zwölf Einzelvorlagen zum Sparen. Der Grosse Rat beschloss bei elf Vorlagen die notwendigen Gesetzesänderungen – nur eine Vorlage lehnte er ab. Die Massnahmen führen beim Kanton zu Einsparungen von knapp 25 Millionen Franken bei den Gemeinden zu Einsparungen von 10 Millionen Franken.
Der Grosse Rat entschied, dass im Aargau das Berufswahljahr abgeschafft wird. Von der Abschaffung sind knapp 70 Schülerinnen und Schüler betroffen.
Der Grosse Rat fällte den Entscheid mit 93 zu 31 Stimmen. Bürgerliche stützten die Abschaffung, SP und Grüne lehnten diese ab. Der Kanton rechnet ab 2018 mit Einsparungen von 1,8 Millionen Franken pro Jahr.
Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP) sagte, es gebe heute viele weitere Angebote für Jugendliche, um sich auf die Berufsausbildung vorzubereiten. Nur in Rheinfelden, Muri und Baden werde noch eine Berufswahlschule angeboten. Es handle sich nicht um einen Bildungsabbau, sagte Hürzeler.
Das Stimmvolk hatte im März 2015 an der Urne ein Sparpaket abgelehnt, das unter anderem auch die Abschaffung des Berufswahljahres vorgesehen hatte.
Höhere Mindestschülerzahl
Mit 96 zu 27 Stimmen beschloss das Parlament, die Mindestschülerzahl an Primarschulen von 12 auf 15 zu erhöhen. Der Grosse Rat führte zudem eine Kostenbeteiligung für die Ganzlektion beim Freifach Instrumentalunterricht an den Mittelschulen ein.
Die Eltern der Schüler müssen pro Semester 1000 Franken bezahlen. Der Kanton geht davon aus, dass die Zahl der Schüler wegen der Elternbeitragspflicht um einen Viertel zurückgeht.
Im weiteren entschied das Parlament, dass Rentner im Heim mehr von ihrem Vermögen aufzehren müssen, bis sie Ergänzungsleistungen zur AHV erhalten. Der Entscheid fiel mit 67 zu 53 Stimmen; vor allem die SVP war gegen die Anhebung. Für alleinstehende Personen beträgt die Vermögensgrenze 37’500 Franken und für Ehepaare 60’000 Franken.
Das Parlament lehnte jedoch eine ähnliche Regelung für IV-Rentner in Heimen mit 75 zu 47 Stimmen ab. Den Ausschlag gaben die Nein-Stimmen von SVP und SP .