Aargauer Parlament beschliesst kleine Steuergesetzrevision

Im Aargau können die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung künftig bis zu einem Betrag von 12’000 Franken pro Jahr bei den Steuern in Abzug gebracht werden. Das hat der Grosse Rat bei der Revision des Steuergesetzes beschlossen und Bundesrecht übernommen.

Im Aargau können die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung künftig bis zu einem Betrag von 12’000 Franken pro Jahr bei den Steuern in Abzug gebracht werden. Das hat der Grosse Rat bei der Revision des Steuergesetzes beschlossen und Bundesrecht übernommen.

Der Antrag der SVP, den Betrag auf 24’000 Franken zu verdoppeln, fand im Parlament am Dienstag keine Mehrheit. Der nun beschlossene Höchstabzug von 12’000 Franken ist mit der Bundessteuer harmonisiert. Der Abzug führt zu Mindereinnahmen beim Kanton und Gemeinden von je rund drei Millionen Franken.

Der Kanton Aargau muss sein Steuergesetz aus dem Jahr 2012 anpassen, um fünf Änderungen in zwei Bundesgesetzen zu übernehmen. Der Grosse Rat hiess die Revision nach langer Diskussion einstimmig gut.

Steuerfreier Feuerwehrsold bis 10’000 Franken

Feuerwehrleute müssen im Aargau ihren Sold bis zu 10’000 Franken pro Jahr nicht als Einkommen versteuern. Das beschloss der Grosse Rat mit 76 zu 46 Stimmen. Den Vorschlag hatten FDP und BDP gemacht.

Der Antrag der Regierung auf einen Freibetrag von 5000 Franken fand keine Mehrheit, ebenso der Antrag der SVP auf 15’000 Franken. Es sei immer schwieriger, genügend Feuerwehrleute zu finden, argumentierten die Befürworter der höheren Freibeträge. Das Milizsystem und der Einsatz für das Gemeinwohl müssten gefördert werden.

Es gehe auch hier um eine Harmonisierung, sagte Finanzdirektor Roland Brogli (CVP). 18 Kantone würden die Freigrenze von 5000 Franken kennen. Im Aargau gibt es gemäss Steueramt nur eine verschwindend kleine Zahl von Feuerwehrleuten mit einem Sold von über 5000 Franken pro Jahr.

Höherer Mindestbetrag für Pauschalbesteuerte

Der Mindestbetrag für die Bemessung von Pauschalbesteuerten wird im Kanton Aargau auf 400’000 Franken angehoben. Diesem Antrag der Regierung stimmte der Grosse Rat mit 84 zu 46 Stimmen zu. Derzeit liegt Mindesthöhe für die Einkommenssteuer im Aargau bei 250’000 Franken.

Der Grosse Rat lehnte den Antrag von SP und Grünen ab, den Ansatz auf 600’000 Franken festzusetzen. Auch der SVP-Antrag, den Mindestbetrag auf 200’000 Franken zu senken, fand keine Mehrheit.

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