Das Seilziehen zwischen den Aargauer Gemeinden und der kantonalen Justizleitung um die Einführung einer einheitlichen Software für die Betreibungsämter ist vorerst entschieden. Der Aargauer Grosse Rat überwies am Dienstag knapp eine Motion, wonach die Gemeinden bei der Wahl der Software künftig frei sein sollen.
Die Leitung der Aargauer Gerichte hatte die Gemeinden dazu verknurrt, eine Einheitssoftware zu kaufen und einzuführen. Dagegen hatten sich mehrere Gemeinden bis vor Bundesgericht gewehrt – allerdings ohne Erfolg, weil sich das Bundesgericht dafür nicht zuständig erklärte.
Deshalb wählten eine ganze Reihe von Gemeindevertretern im Grossen Rat den Weg über einen politischen Vorstoss. Die Meinungen im Kantonsparlament über die Einheitssoftware waren gespalten. Diese wurde einerseits als gut und praktikabel bezeichnet. Andere Redner sprachen von Mängeln beim Programm und pochten auf die Gemeindeautonomie.
Die Regierung stellte sich hinter die Justizleitung und war gegen die Motion. Es gebe viele gute Gründe für eine einheitliche Software, argumentierte Obergerichtspräsident Guido Marbet. Vor allem die Schulung und der Erfahrungsaustausch seien so gewährleistet.
Der Grosse Rat entschied sich knapp für die Anliegen der Gemeinden und überwies die Motion mit 67 zu 64 Stimmen. Damit erhielt die Regierung den Auftrag für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.