Im Kanton Aargau wird es weiterhin kein Tempo 30 auf Kantonsstrassen innerorts geben. Das hat der Grosse Rat am Dienstag mit 74 zu 38 Stimmen entschieden. Das Parlament wies eine Motion aus den Reihen von SP, Grünen, CVP, EVP und Grünliberalen ab.
Auch der Regierungsrat wollte von der Forderung nichts wissen. Nach bestehenden Gesetzen sei das Begehren der Gemeinden allein keine ausreichende Begründung, um Tempo 30 auf Kantonsstrassen zuzulassen, hielt der Regierungsrat fest.
Die Umsetzung der Motion erfordere eine Änderung des Bundesrechtes. Dies falle nicht in die Kompetenz des Kantons. Es sei jedoch möglich, in begründeten Ausnahmen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit gestützt auf die Signalisationsverordnung des Bundes herabzusetzen.
Tempo-Reduktion auf Wunsch der Gemeinden
Die Motionäre wollten erreichen, dass der Kanton auf Antrag einer Gemeinde auf einer Kantonsstrasse innerorts Tempo 30 einführen kann. Entsprechende Gesuche von Gemeinden habe der Kanton aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt, hiess es.
Laut Regierungsrat sind von Bundesrechts wegen Tempo-30-Zonen im Grundsatz einzig auf Nebenstrassen mit möglichst gleichartigem Charakter zulässig.
Nur ausnahmsweise und bei besonderen örtlichen Gegebenheiten kann auch ein Hauptstrassenabschnitt in eine Tempo-30-Zone einbezogen werden, etwa in einem Ortszentrum oder in einem Altstadtgebiet.