Im Kanton Aargau werden Freitodbegleitungen in Spitälern und Pflegeheimen nicht per Gesetz verboten. Das Kantonsparlament hat am Dienstag mit 93 zu 19 Stimmen eine Motion aus den Reihen der EVP abgelehnt, die ein Verbot forderte.
Der Regierungsrat hatte sich ebenfalls gegen ein Verbot ausgesprochen. Bei der Suizidhilfe handle es es sich um „höchstpersönliche Wertungen“. Auch der Entscheid einer Heimleitung solle in jedem Fall respektiert werden.
Es sei jedoch nicht die Aufgabe des Staates, in die bestehende Entscheidungsfreiheit der Leitungen der Einrichtungen einzugreifen, hielt der Regierungsrat fest.
EVP-Grossrätin Lilian Studer verlangte ein Verbot von Freitodbegleitungen in öffentlichen Einrichtungen wie Spitälern und Pflegeheimen. Mitarbeitende und Mitbewohner müssten den Freitod aus nächster Nähe miterleben, was Spuren hinterlassen könne.
Für eine Ablehnung der Motion sprachen sich mehrheitlich die Fraktionen SVP, FDP, SP und Grüne aus. Die Würde und Selbstbestimmung jeder einzelnen Person müsse berücksichtigt werden. Die Autonomie der Patientinnen und Patienten sei zu respektieren, hiess es.
Skepsis äusserte die CVP. Öffentliche Institutionen dürften nicht zum begleiteten Freitod missbraucht werden. Assistierter Suizid sei Privatsache. Für die Motion sprachen sich die Eidgenössische Demokratische Union und die Sozialliberale Bewegung aus.