Aargauer Parlament hält sich bei Mehrwertabgabe an Bundesvorgabe

Der Kanton Aargau legt die Mehrwertabgabe, die beim Einzonen von neuem Bauland anfällt, auf das vom Bund vorgegebene Minimum von 20 Prozent fest. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Das Parlament hiess die Revision des Baugesetzes klar gut.

Der Kanton Aargau legt die Mehrwertabgabe, die beim Einzonen von neuem Bauland anfällt, auf das vom Bund vorgegebene Minimum von 20 Prozent fest. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Das Parlament hiess die Revision des Baugesetzes klar gut.

Die Gemeinden können eine höhere Mehrwertabgabe von höchstens bis zu 30 Prozent erheben, wie der Grosse Rat weiter beschloss. Der Regierungsrat wollte für die Gemeinden keine Begrenzung.

Bei Um- und Auszonungen innerhalb der Bauzone wird auch künftig keine Mehrwertabgabe fällig. Bei diesen Entscheiden setzten sich die Bürgerlichen durch. Ohne Chance blieb der Antrag der SP, die Mehrwertabgabe generell auf 30 Prozent festzulegen

Das Aargauer Volk hatte im September 2009 das neue kantonale Baugesetz gutgeheissen – ohne Mehrwertabgabe. Im damaligen Gesetzesentwurf hatte der Regierungsrat eine Abgabe vorgesehen. Die bürgerliche Mehrheit des Parlaments kippte die Abgabe in letzter Minute aus dem Gesetz.

Das Parlament übernahm nun wie der Regierungsrat die minimale Vorgabe des Bundes. Es sei wichtig, dass rasch Rechtssicherheit bestehe, sagte Baudirektor Stephan Attiger (FDP) am Dienstag im Grossen Rat.

Der Kanton rechnet innerhalb von zwei Jahrzehnten mit Mehreinnahmen von 100 bis zu 200 Millionen Franken. Die Erträge müssen gemäss der Bundesvorgabe zweckgebunden für Auszonungsentschädigungen bei materieller Enteignung und für Massnahmen der Raumplanung verwendet werden.

Druck auf Baulandeigentümer

Der Parlament beschloss, dass die Gemeinden zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland nach Anordnung einer Übergangsfrist eine Lenkungsabgabe von 2 Prozent des Grundstückverkehrswerts erheben dürfen. Der Regierungsrat schloss sich letztlich dem Vorschlag der vorberatenden Kommission an.

Er hatte den Druck auf Landeigentümer ursprünglich auf einem anderen Weg erhöhen wollen: Eine Gemeinde sollte bei öffentlichem Interesse eine Frist für die Überbauung eines wichtigen Grundstücks setzen können. Die Gemeinde sollte das Grundstück letztlich sogar öffentlich zum Verkauf ausschreiben können.

Der Grosse Rat hiess die Revision des Baugesetzes nach der ersten Lesung mit 88 zu 35 Stimmen gut. Nein stimmten vor allem SP und Grüne.

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