Aargauer Parlament heisst Kompromiss für Spitalfinanzierung gut

Im Kanton Aargau ist der Kompromiss beim Ausgleich des Wegfalls der bisherigen Gemeindebeiträge an die Spitalfinanzierung unter Dach und Fach. Der Grosse Rat hat am Dienstag die vom Regierungsrat überarbeitete Vorlage mit 89 zu 40 Stimmen gutgeheissen.

Im Kanton Aargau ist der Kompromiss beim Ausgleich des Wegfalls der bisherigen Gemeindebeiträge an die Spitalfinanzierung unter Dach und Fach. Der Grosse Rat hat am Dienstag die vom Regierungsrat überarbeitete Vorlage mit 89 zu 40 Stimmen gutgeheissen.

Die Gemeinden müssen ab 2014 mehr an den Personalaufwand der Volksschulen bezahlen. Ab dem gleichen Zeitpunkt übernimmt der Kanton den Anteil der öffentlichen Hand an der Spitalfinanzierung vollständig. Die Gemeinden müssen keine Beiträge mehr bezahlen.

Der Grosse Rat hatte diesem Grundsatz 2010 zugestimmt. Dabei legte er auch fest, dass die Gemeinden diese Lastenverschiebung hin zum Kanton im Umfang von rund 130 Millionen Franken ausgleichen müssen.

Das Parlament wies Anfang dieses Jahres jedoch die vom Regierungsrat vorgeschlagene Übergangslösung für die Spitalfinanzierung zurück. Der Regierungsrat erhielt den Auftrag, eine andere Lösung zu suchen. Zudem musste der Regierungsrat, die genauen Zahlen auf den Tisch zu legen.

Dabei zeigte sich, dass sich der Lastenausgleich für 2014 auf rund 130 Millionen Franken beläuft. Das sind 25 Millionen Franken weniger, als der Regierungsrat im November vorgerechnet hatte. Die vom Grossen Rat beschlossene Regelung gilt vorerst bis 2016.

Einsicht in die Notwendigkeit

SP, CVP und BDP stellten sich hinter den Kompromiss. Es gehe um eine «faire Kostenverteilung», hiess es. Die Gemeinden benötigten Klarheit bei der Budgetierung. Die FDP zeigte sich von der Vorlage wenig begeistert. Die SVP sprach sich gegen die Vorlage aus. Sie scheiterte mit Anträgen, die Gemeinden zusätzlich zu entlasten.

Regierungsrat Urs Hofmann sagte, der Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden müsse grundlegend überarbeitet werden. Bei der Spitalfinanzierung sei eine Übergangsregelung notwendig.

Das vom Grossen Rat gutgeheissene Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung will sicherstellen, dass die Kostenbelastungen zwischen Kanton und Gemeinden erhalten bleiben – auch wenn die Aufgaben neu verteilt werden. Finanzschwache Gemeinden sollen vorübergehend etwas entlastet werden.

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