Das revidierte Aargauer Einbürgerungsgesetz ist unter Dach und Fach. Der Grosse Rat hat das Gesetz am Dienstag mit 107 zu 5 Stimmen gutgeheissen. Die SVP hatte mit dem Referendum gedroht und im letzten Moment eine Verschärfung des Gesetzes erreicht.
Wer sich einbürgern lassen will, muss bei der Einreichung des Gesuches mindestens fünf Jahre im Kanton Aargau wohnen – davon ohne Unterbruch drei Jahre in der Gemeinde, wo das Gesuch eingereicht wird. Das beschloss der Grosse Rat auf Antrag der SVP mit 101 zu 12 Stimmen.
Das Parlament hatte ursprünglich kürzere Aufenthaltsdauern im Gesetzesentwurf verankert. Die SVP wollte jedoch die derzeit geltenden Fristen nicht verkürzen. Nachdem der Grosse Rat dem Antrag zustimmte, gab die SVP-Fraktion ihren Widerstand gegen das Gesetz auf.
Sie verzichtete, das angekündigte Behördenreferendum zu ergreifen. Die SVP hätte so erreicht, dass das Volk über das Gesetz entschieden hätte. Das Volk verstehe die „laschere Gangart“ nicht, hiess es.
Die SVP brachte jedoch nicht alle Anträge durch, die Hürden für den Erhalt des Schweizer Passes zu erhöhen. So lehnte es das Parlament bei der zweiten Beratung des Gesetzes ab, dass die Niederlassungsbewilligung („Ausweis C“) eine Voraussetzung für ein Gesuch sein soll.
Die Mehrheit des Grossen Rates stellte sich auf den Standpunkt, dass dies der Bund entscheiden werde. Es sollten Leute eingebürgert werden, die integriert seien, hiess es.
Gemeindeversammlungen entscheiden weiterhin
Das Gesetz sieht vor, dass die Gemeindeversammlung im Aargau weiterhin über Einbürgerungsgesuche entscheiden wird. Die Gemeindeversammlung wird ein Gesuch nur mit einer Begründung wie „mangelnde Sprachkenntnisse“ zurückweisen können.
Den Gemeinden und Städten gibt das Gesetz die Möglichkeit, die Exekutive als zuständig für Einbürgerungen zu erklären. Über die notwendige Änderung der Gemeindeordnung müsste jeweils das Volk entscheiden.
Auf Antrag der CVP beschloss das Parlament mit grosser Mehrheit, dass auch die Gemeinden und nicht einzig der Kanton über Einträge im Strafregister informiert werden. Im Register darf fünf Jahre vor Einreichung des Gesuche keine Verurteilung wegen eines Vergehens eingetragen sein.
Regierung sieht Verschärfungen
Das Gesetz bringe im Grundsatz keine Vereinfachung, sondern die klaren Regeln führten eher zu Verschärfungen, sagte Justizdirektor Urs Hofmann. Wenn das Gesetz scheitere, so würden im Aargau die Bestimmungen aus den 1990er Jahren gelten und das kantonale Verwaltungsgericht müsse entscheiden.
Grundsätzlich sollen im Aargau nur Personen eingebürgert werden, die integriert sind und sich in deutscher Sprache ausdrücken können. Mit dem neuen Gesetz will der Aargau eine kantonal einheitliche Regelung schaffen.
Ein Gesuchssteller soll am Schluss des Einbürgerungsgespräches eigenhändig eine Erklärung zur „Achtung der Werte der Verfassung“ unterzeichnen. Er soll zudem Basistests in Sprache und Wissen über die Schweiz machen müssen.