Im Kanton Aargau erhalten Ausländerinnen und Ausländer kein Stimm- und Wahlrecht. Der Grosse Rat hat am Dienstag ein Postulat zur Einführung dieses Wahlrechts klar mit 100 zu 28 Stimmen abgelehnt.
Das Jugendparlament hatte die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für niedergelassene Ausländer gefordert. Das Anliegen trugen zwei Beiräte des Jugendparlaments in den Grossen Rat.
Gegen die Forderung sprachen sich neben dem Regierungsrat auch die Fraktionen SVP, FDP, CVP und EVP aus. Das Stimm- und Wahlrecht sei mit dem Schweizer Pass verbunden. Jeder Ausländer habe die Möglichkeit, das Bürgerrecht zu erlangen, betonten die Gegner der Forderung.
Für die Überweisung des Postulates machten sich SP und Grüne stark. Wer hier arbeite und Steuern bezahle, sei ein Teil des Kantons Aargau, hiess es.
Immer wieder ein Thema
Die Frage der Einführung des Stimm- und passiven Wahlrechts für die im Aargau wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer ist bereits verschiedentlich diskutiert worden. Vor 20 Jahren verwarfen die Stimmberechtigten eine entsprechende Initiative mit grosser Mehrheit. Der Grosse Rat lehnte im vergangenen Jahr eine Motion für das Stimmrecht auf kommunaler Ebene mit 88 zu 30 Stimmen ab.
Bereits vor zwei Wochen hatte der Grosse Rat eine vom Jugendparlament erhobene Forderung versenkt. Das Parlament beschloss, die 1971 abgeschaffte Stimm- und Wahlpflicht nicht wieder einzuführen.
Das Parlament folgte dem Antrag des Regierungsrats. Es lehnte die Forderung des kantonalen Jugendparlaments ab, Bussen für die Nichtteilnahme an Abstimmungen und Wahlen zu verhängen. Die Kontrolle würde bei den Gemeinden zu einem grossen Aufwand führen, hiess es im Parlament.