Im Kanton Aargau wird der Pendlerabzug in der Steuerklärung auf maximal 7000 Franken pro Jahr festgesetzt. Das hat der Grosse Rat am Dienstag per Stichentscheid des Grossratspräsidenten beschlossen. Damit setzte sich der Regierungsrat mit seinem Antrag gegen SVP und FDP durch.
Der Entscheid fiel in der Schlussabstimmung mit 63 zu 63 Stimmen. Grossratspräsident Marco Hardmeier (SP) gab den Stichentscheid: Er sprach sich für die Begrenzung auf 7000 Franken aus. Vor dem Schlussentscheid gab es verschiedene Eventualabstimmungen.
Gegen jegliche Beschränkung des Pendlerabzugs sprach sich die SVP aus. Nicht jeder habe den öffentlichen Verkehr vor der Haustüre. Viele seien im Aargau auf das Auto angewiesen, um zur Arbeit fahren zu können. Bei der Beschränkung des Abzugs handle es sich um eine versteckte Steuererhöhung. Im Aargau ist der Abzug derzeit nicht beschränkt.
Die FDP machte sich für einen Pendlerabzug von 10’000 Franken stark. Diese Abzugsgrenze hatte der Grosse Rat bei der Budget- und Spardebatte Ende 2015 festgelegt. Diese Obergrenze sei «vernünftig». Der Aargau sei ein Kanton der Regionen. Pendeln müsse attraktiv bleiben, damit die Arbeitnehmer weiterhin im Aargau wohnen und Steuern bezahlen würden.
Mehreinnahmen von knapp 20 Millionen
Die CVP bezeichnete den Vorschlag des Regierungsrats für einen Abzug von bis 7000 Franken als vernünftig. Es handle sich um einen Kompromiss. Benützer des öffentlichen Verkehrs könnten höchstens ein Generalabonnement der ersten Klasse von knapp 6000 Franken abziehen.
Auch die SP sprach von einem Kompromiss und setzte sich für 7000 Franken ein. Die Grünen forderten eine Abzugsgrenze von 3000 Franken. Diese gilt bereits bei den Bundessteuern.
Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte, der Aargau habe mit 7000 Franken im Vergleich mit anderen Kantonen eine grosszügige Obergrenze. So habe der grossflächige Kanton Bern die Grenze auf 6700 Franken festgesetzt.
Die Begrenzung auf 7000 Franken wird beim Kanton zu Mehreinnahmen von 10 Millionen Franken und bei den Gemeinden zu Mehreinnahmen von 9,4 Millionen Franken führen.
Die Abzugsgrenze von 7000 Franken führt dazu, dass die Autokosten für einen Arbeitsweg von bis zu 22,7 Kilometer pro Fahrtrichtung abgezogen werden können. 30’000 oder 8 Prozent der 370’000 Steuerpflichten sind von der Begrenzung betroffen.