Der Aargauer Grosse Rat lehnt die von der SP eingereichte Volksinitiative „Für eine sichere Aargauer Kantonalbank“ ab. Die bürgerliche Mehrheit will nicht in der Kantonsverfassung verankern, dass die Bank in „vollständigem Eigentum“ des Kantons ist.
Der Entscheid fiel mit 89 zu 37 Stimmen. Gegen das Begehren votierten SVP, CVP-BDP und FDP. Die SVP warf der SP „Populismus“ vor. Für das Begehren sprachen sich neben den Sozialdemokraten auch die EVP und Grünen aus.
Die SP will mit der Initiative verhindern, dass die Aargauische Kantonalbank (AKB) aus „kurzfristigen finanz- und steuerpolitischen Überlegungen“ privatisiert wird. Das Volk solle auf jeden Fall bei einem teilweisen oder ganzen Verkauf der Kantonalbank entscheiden können, hiess es.
Die Sozialdemokraten hatten das Begehren im Dezember 2010 mit 3457 gültigen Unterschriften bei der Aargauer Staatskanzlei eingereicht.
Der Regierungsrat lehnte die Initiative ab. Das Begehren sei „nicht notwendig“ und „unzweckmässig“, sagte Finanzdirektor Roland Brogli (CVP). Die AKB sei eine Staatsanstalt und gehöre zu 100 Prozent dem Kanton. Das stehe im Kantonalbankgesetz.
Es brauche daher keine Bestimmungen in der Kantonsverfassung. Über eine Änderung des Kantonalbankgesetzes könne das Volk im Falle eines Referendums entscheiden, hielt Brogli fest.