Im Kanton Aargau wird die 1971 abgeschaffte Stimm- und Wahlpflicht nicht wieder eingeführt. Der Grosse Rat hat am Dienstag die vom kantonalen Jugendparlament erhobene Forderung mit 104 zu 13 Stimmen versenkt.
Das Parlament folgte damit dem Antrag des Regierungsrats. Es lehnte die Forderung des kantonalen Jugendparlaments ab, Bussen für die Nichtteilnahme an Abstimmungen und Wahlen zu verhängen. Die Kontrolle würde bei den Gemeinden zu einem grossen Aufwand führen, hiess es im Parlament.
Wenn sich bei einer eher optimistischen Annahme rund die Hälfte der 400’000 Stimmberechtigten an Wahlen und Abstimmungen beteilige, so würden rund 200’000 Personen pro Urnengang eine «staatliche Aktivität» auslösen, hielt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme fest. Der Aufwand wäre letztlich grösser als der Ertrag.
Busse als Motivation für Teilnahme
Das Jugendparlament hatte gefordert, dass für die Nichtteilnahme an Wahlen und Abstimmungen eine Ersatzabgabe von zehn Franken bezahlt werden soll. Dieses Anliegen hatten die sogenannten Beiträge des Jugendparlamentes, also Grossräte, mit einer Motion ins Parlament getragen.
Die relativ tiefe Ersatzabgabe solle mit ihrer symbolischen Bedeutung eine zusätzliche Motivation sein, sich am Urnengang zu beteiligen, argumentierte das Jugendparlament.
Nur Kanton Schaffhausen verhängt Bussen
Eine Stimmpflicht kennt in der Schweiz einzig noch der Kanton Schaffhausen. Verschiedene Kantone schafften diese im letzten Jahrhundert ab, etwa die Kantone St. Gallen (1994), Thurgau (1985), Waadt (1948) und Zürich (1984).
Im Kanton Schaffhausen gilt die Wahl- und Stimmpflicht seit 1904. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung nicht erfüllt, muss sechs Franken bezahlen. Der Vollzug liegt bei den Gemeinden, welche diese Regelung unterschiedlich umsetzen: Einige nehmen es beim Eintreiben des Geldes nicht so genau.