Aargauer Parlament setzt weiterhin auf Schuldenbremse

Der Kanton Aargau hält an der 2005 eingeführten Schuldenbremse fest, die den Staat bei der Ausgabenpolitik einschränkt. Der Grosse Rat hat am Dienstag die Forderung der SP, die Schuldenbremse ersatzlos abzuschaffen, mit 20 gegen 96 Stimmen abgelehnt.

Der Kanton Aargau hält an der 2005 eingeführten Schuldenbremse fest, die den Staat bei der Ausgabenpolitik einschränkt. Der Grosse Rat hat am Dienstag die Forderung der SP, die Schuldenbremse ersatzlos abzuschaffen, mit 20 gegen 96 Stimmen abgelehnt.

Die SP-Fraktion hatte den Antrag bei der Beratung des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) gestellt. „Der Staat muss Schulden machen können, wenn er weiss, was er damit tut“, betonte Fraktionschef Dieter Egli. „Wir sind nicht Griechenland.“

Die SP wolle nicht, dass der Staat unvernünftig Schulden anhäufe. Die Schuldenbremse sei jedoch eine „heilige Kuh“ der Finanzpolitiker. Wenn der Kanton Schulden mache, so sei dies vor allem auf „unvernünftige Steuergeschenke“ zurückzuführen.

Bürgerliche gegen „alte Unordnung“

Der Antrag der SP stiess bei SVP und FDP auf Kritik. Ohne Schuldenbremse gebe es wieder „die alte Unordung“. Von einer „politischen Absurdität“ sprach die FDP. Ganz Europa beneide die Schweiz wegen der Schuldenbremse.

Auch Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) setzte sich vehement dafür ein, an der Schuldenbremse festzuhalten. Der Kanton dürfe den zukünftigen Generationen keinen Schuldenberg hinterlassen.

Im Aargau ist seit 2005 eine Ausgaben- und Schuldenbremse in Kraft. Das Volk hatte diesem Instrument im September 2004 in einer Referendumsabstimmung zugestimmt. Das Parlament kann seither neue Aufgaben oder eine Änderung des Steuerfusses nur noch mit qualifziertem Mehr beschliessen.

Wirkungsorientierte Verwaltungsführung

Der Grosse Rat behandelte am Dienstag in erster Lesung das revidierte Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen. Das Gesetz legt die Spielregeln für die seit 2006 geltende Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) fest. Die Revision soll unter anderem die Transparenz erhöhen.

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