Aargauer Parlament stimmt umstrittenem Energiegesetz zu

Der Kanton Aargau erhält ein neues Energiegesetz. Der Grosse Rat hat das umstrittene Gesetz am Dienstag mit 94 zu 37 Stimmen gutgeheissen. Der von der Regierung geplante «Atomrappen» wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Im AKW Leibstadt müssen Legionellen im Kühlwasser mit Bioziden bekämpft werden. Diese gelangen danach in den Rhein. (Bild: Keystone)

Der Kanton Aargau erhält ein neues Energiegesetz. Der Grosse Rat hat das umstrittene Gesetz am Dienstag mit 94 zu 37 Stimmen gutgeheissen. Der von der Regierung geplante «Atomrappen» wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Die Fraktionen FDP, CVP-BDP und EVP sowie eine Mehrheit der SVP-Fraktion stellten sich hinter die Vorlage. SP sowie zahlreiche Grüne und Grünliberale lehnten das Gesetz ab.

Für die bürgerliche Mehrheit ermöglicht das Gesetz „einen Schritt nach vorne“. Es bringe Verbesserungen im Vergleich zu den geltenden Regelungen, hiess es weiter.

Der Ratslinken sind die Bestimmungen des Gesetzes „zu schwammig und zu unverbindlich“. Das Gesetz ist aus der Sicht der Grünen eine „verpasste Chance“.

Keine Volksabstimmung

Regierungsrat Peter C. Beyeler (FDP) sagte, die Lösung liege im Kompromiss. Es brauche „realistische Lösungen, die umsetzbar sind“. Beide Seiten im Parlament müssten umdenken. Die Energiepolitik erfordere Veränderungen.

Die SP scheiterte mit dem Antrag knapp, das Gesetz dem Volk zum Entscheid vorzulegen. Für das sogenannte Behördenreferendum stimmten 34 Grossräte. Damit fehlte nur eine Stimme, um die notwendige Hürde von 35 Stimmen zu erreichen.

Mehr Einschränkungen und Auflagen

Das Gesetz bringt im Vergleich zu den geltenden Bestimmungen zahlreiche Verschärfungen. So dürfen Ölheizungen in neuen Gebäuden nur noch gebaut werden, wenn kein wirtschaftlich tragbares Heizsystem mit geringerem CO2-Ausstoss zur Verfügung steht.

Bestehende Heizungsanlagen können jedoch durch eine gleichartige Anlage ersetzt werden. Elektrische Widerstandsheizungen werden im Aargau nicht mehr zulässig sein. Davon ausgenommen sind jedoch sogenannte Komfort- und Notheizungen in kleinerem Umfang.

Auch Gebäude, die nicht regelmässig genutzt werden, können mit Widerstandsheizungen ausgerüstet werden. Diese Anlagen müssen jedoch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Nur noch für kurzfristige Einsätze zulässig sind mobile Heizungen im Freien wie Heizpilze oder Heizstrahler.

Umweltbelastung verringern

Bereits bei der ersten Beratung des Energiegesetzes vor genau einem Jahr hatten sich die bürgerlichen Mitteparteien weitgehend durchgesetzt. Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März überarbeitete der Regierungsrat die Vorlage.

Das Gesetz soll dazu beitragen, die Umweltbelastung zu verringern und den Klimaschutz zu verbessern. Die Abhängigkeit von den einzelnen Energieträgern soll verringert werden.

Die Ausrichtung der Vorlage auf die Förderung der erneuerbaren Energien und die Erhöhung der Energieeffienz wirkt sich gemäss Regierungsrat positiv auf die Wirtschaftsentwicklung und auf die Arbeitsplätze im Aarau aus.

Abgeltung für Standortgemeinden

Das Gesetz schafft auch eine Grundlage, damit die Standortgemeinden von Energieerzeugungsanlagen zum Beispiel mit AKW-Betreibern eine Abgeltung vereinbaren können. Diese müsse angemessen und für den Betrieb wirtschaftlich sein.

Ursprünglich hatte sich der Regierungsrat für einen „Atomrappen“ pro Kilowattstunde produzierten Strom stark gemacht. Nach Kritik der bürgerlichen Parteien im Parlament und der AKW-Betreiber liess der Regierungsrat die Idee jedoch fallen.

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