Aargauer Parlament streicht Grundbuchabgaben

Im Kanton Aargau sollen die Grundbuchabgaben von 36 Millionen Franken pro Jahr abgeschafft werden. Das hat der Grosse Rat am Dienstag gegen den Antrag der Regierung mit 73 zu 49 Stimmen beschlossen. Das Parlament bestätigte frühere Entscheide. Das letzte Wort wird das Volk haben.

Im Kanton Aargau sollen die Grundbuchabgaben von 36 Millionen Franken pro Jahr abgeschafft werden. Das hat der Grosse Rat am Dienstag gegen den Antrag der Regierung mit 73 zu 49 Stimmen beschlossen. Das Parlament bestätigte frühere Entscheide. Das letzte Wort wird das Volk haben.

Für die Abschaffung des Steueranteils der Grundbuchabgaben stimmten SVP, FDP und grosse Teile der CVP. SP, Grüne, BDP, GLP und EVP waren dagegen.

Der Regierungsrat sprach sich gegen die Abschaffung aus. Er hatte erneut den Antrag gestellt, nicht auf die Gesetzesvorlage einzutreten. Dieser Antrag scheiterte mit 77 zu 47 Stimmen.

Das Parlament bestätigte seine zwei früheren Entscheide. Im September hatte der Grosse mit 64 zu 62 Stimmen beschlossen, die Abgaben zu streichen.

Der Regierungsrat hatte die entsprechende Vorlage gegen den eigenen Willen ausarbeiten müssen. Der Grosse Rat hatte eine entsprechende Motion überwiesen.

Die Abschaffung des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben führt im Kanton Aargau zu einem Einnahmenausfall von 36 Millionen Franken pro Jahr. Dies entspricht 1,9 Steuerprozenten.

Die Grundbuchabgaben fallen etwa bei Eigentumsübertragungen von Liegenschaften an. Die Abgaben sind abhängig vom Wert der Rechtsgeschäftes. Die Kosten für die Führung des Grundbuches betragen 11,5 Millionen Franken pro Jahr.

Gestaffelte Abschaffung der Steuerabgabe

Das Parlament hatte im September auch beschlossen, die Vorlage ausserordentlich ein drittes Mal zu beraten. Der Grund: Der Grosse Rat sprach sich in der zweiten Lesung dafür aus, dass die Abgabe gestaffelt aufgehoben wird.

Der Grosse Rat entschied nun, dass die Steuerabgabe per 1. Januar 2018 um die Hälfte gekürzt werden soll. Per 1. Januar 2020 soll die Abgabe vollständig wegfallen.

Das Parlament beschloss auf Antrag der Gegner der Vorlage das sogenannte Behördenreferendum. Das bedeutet, dass das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird.

CVP kippt um

Neue Argumente wurden auch bei dritten Beratung der Vorlage im Parlament nicht angeführt. Es gehe darum, dem Aargau einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, hiess es bei der SVP. Die Ausfälle bei den Einnahmen müssten kompensiert werden.

Es sei Zeit, diese Steuer abzuschaffen, betonte die FDP. Gebühren dürften nur die anfallenden Kosten decken. Die Abgabe sei eine ungerechtfertigte Steuer.

Die CVP sprach von einem «Gebühren-Krimi». Die Partei machte sich für die gestaffelte Abschaffung der Grundbuchabgaben stark. Gebühren und Steuern müssten getrennt werden, hiess es. Im September hatte sich die CVP noch mehrheitlich gegen die Abschaffung ausgesprochen und damit ihren Finanzdirektor Roland Brogli gestützt.

Die Gegner der Vorlage wiesen darauf hin, dass sich der Kanton den Einnahmenausfall mit Blick auf das Sparprogramm nicht leisten könne. Die Abschaffung der Abgaben werde in der Bevölkerung nicht verstanden, hielt die SP fest. SVP, FDP und CVP ginge es nur darum, Immobilienspekulanten von der Steuer zu befreien.

Regierungsrat warnt

Die Finanzperspektiven des Kantons würden sich rasch verschlechtern, sagte Regierungsrat Urs Hofmann (SP). Es brauche weitere äusserst schmerzhafte und für die Bevölkerung spürbare Schnitte. Ohne radikalen Leistungsabbau sei dies nicht möglich. Es stehe «sehr schlecht» um die Finanzperspektive des Kantons. «Wir können uns diese Ausfälle nicht leisten», machte Hofmann klar.

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