Der Kanton Aargau befürwortet strengere Massnahmen, um Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen zu verhindern. Der Grosse Rat hat am Dienstag den Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat mit 112 zu 12 Stimmen beschlossen.
Das Parlament stimmte auch der notwendigen Änderung des kantonalen Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu. Alle Parteien sprachen sich im Grundsatz für den Beitritt zum verschärften Konkordat aus.
Vereinzelte Kritik wurde in den Reihen von SP und Grünen geäussert. Mehrere Grossräte forderten, die Bestimmungen sollten „verhältnismässig umgesetzt“ werden.
Justiz- und Polizeidirektor Urs Hofmann (SP) sagte, man löse mit dem Konkordat nicht die gesellschaftlichen Probleme. Das Konkordat sei jedoch eine Reaktion auf reale Verhältnisse auf den Fussballplätzen. Die Gewalt in Stadien müsse möglichst gering gehalten werden.
Bewilligungspflicht für Spiele
Zu den Neuerungen des Konkordats gehören etwa eine Bewilligungspflicht für die Veranstalter von Spielen der obersten Liga, Vorschriften für die An- und Rückreise der Fans, Ausweiskontrollen, Körperdurchsuchungen oder ein Rayonverbot.
Verstossen die Veranstalter gemäss neuem Konkordat gegen die Auflagen des Kantons oder der Gemeinden – etwa beim Alkoholverkauf, bei Pyros, beim Transport der Gästefans oder beim Ticketverkauf – kann ein Spiel abgebrochen oder gar nicht erst angepfiffen werden.
Rayonverbote – ein Verbot, ein bestimmtes Gebiet zu betreten – können neu für bis zu drei Jahre ausgesprochen werden. Bisher war es maximal ein Jahr. Schweizweit vereinheitlicht werden die Zugangs- und Personenkontrollen.
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hatte sich Anfang 2012 auf die Verschärfungen geeinigt.
Die Parlamente der Kantone Zürich und Luzern stimmten dem Konkordat im November zu. Bereits rechtskräftig ist der Entscheid zum Konkordat in den Kantonen St. Gallen und Appenzell-Innerrhoden.