Nach einem Beratungsmarathon hat der Aargauer Grosse Rat am Dienstag das Budget 2016 mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Bei Einnahmen- und Ausgaben von je rund 5,2 Milliarden Franken weist der Voranschlag einen Überschuss von knapp 50’000 Franken aus.
Der Grosse Rat verabschiedete das Budget mit 101 zu 29 Stimmen. Die Bürgerlichen stimmten dafür, SP und Grüne dagegen. Die einfache Kantonssteuer beträgt auch im kommenden Jahr 94 Prozent und die Spitalsteuer 15 Prozent.
Juristische Personen wie Firmen und Unternehmen müssen zudem einen Zuschlag von 5 Prozent in den Finanzausgleich bezahlen. Die natürlichen Personen werden von diesem Zuschlag verschont. Das beschloss der Grosse Rat mit nur einer Gegenstimme.
Mit pauschaler Kürzung zur schwarzen Null
Der Grosse Rat hatte an insgesamt drei Sitzungstagen über das Budget 2016 sowie über den Aufgaben- und Finanzplan 2017 bis 2019 beraten. Unter der Strich blieb im Budget ein Minus von 3,6 Millionen Franken.
Der Grosse Rat beauftragte den Regierungsrat gegen den Widerstand von SP und Grünen, das Globalbudget «Zentrale Dienste» pauschal um diese Summe zu kürzen. Der Entscheid fiel mit 100 zu 32 Stimmen. Die bürgerlichen Parteien hatten von Beginn an klar gestellt, sie würden nur einem Budget zustimmen, das keinen Fehlbetrag ausweist.
Bildung kommt mit blauem Auge davon
Das Parlament sparte insbesondere bei der Bildung weniger als es der Regierungsrat vorgeschlagen hatte. So werden die ungebundenen Lektionen an der Primarschule nicht reduziert.
Zudem hält der Aargau am Frühenglisch-Unterricht ab der dritten Klasse der Primarschule fest. Das Angebot «Deutsch als Zweitsprache» im Kindergarten und an der Volksschule wird vorerst nicht reduziert. Dagegen wird das Berufswahljahr abgeschafft.
Im Parlament fanden viele vom Regierungsrat beantragte Einsparungen eine Mehrheit. So wird der Jahresbeitrag an das Naturama in Aarau, um 200’000 Franken gekürzt. Der Jahresbetrag beträgt noch rund 2,7 Millionen Franken.
Auch der Beitrag an die «kulturellen Leuchttürme» im Aargau wird insgesamt um 325’000 auf zwei Millionen Franken pro Jahr reduziert. Anträge, auf die Kürzungen zu verzichten, fanden im Parlament keine Mehrheit.
Nullrunde bei Löhnen
Die Staatsangestellten und Lehrpersonen erhalten im kommenden Jahr nicht mehr Lohn. Die SP wollte die Löhne im Durchschnitt um ein Prozent erhöhen – ohne Chance. Der Grosse Rat beschloss die vom Regierungsrat beantragte Nullrunde mit 102 zu 26 Stimmen.
Der Grosse Rat erteilte dem Regierungsrat mit 95 zu 39 Stimmen den Auftrag, auch in den kommenden Jahren jeweils Budgets ohne Defizite vorzulegen.
Grosser Rat gegen höhere Steuern
Das Parlament lehnte bei der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans den Antrag der Regierung ab, den Steueransatz per 2018 um einen Prozentpunkt auf 95 Prozent zu erhöhen. Der Entscheid fiel mit 95 zu 36 Stimmen.
Die bürgerlichen Parteien lehnten die Erhöhung ab, das linke Lager stimmte dafür. Die Erhöhung per 2018 hätte dem Kanton rund 17 Millionen Franken pro Jahr mehr in die Kasse gebracht.
Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) wies darauf hin, dass der kantonale Steuerfuss vor Jahren um 5 Punkte auf 94 Prozent gesenkt worden sei. Je nach Finanzlage müsse der Ansatz gesenkt oder erhöht werden können. Das sei auch bei den Gemeinden so.
Pendlerabzug bis zu 10’000 Franken
Im Aargau soll der Pendlerabzug bei den Steuern auf 10’000 Franken pro Jahr begrenzt werden. Das entschied der Grosse Rat mit 79 zu 53 Stimmen. Der Regierungsrat wollte den Abzug auf 6000 Franken begrenzen. Der Entscheid hat noch keine praktische Folge.
Gegen eine Begrenzung des Pendlerabzugs kämpfte die SVP. Die Auswirkungen auf die Randregionen seien negativ, weil diese ihre Standortattraktivität verlieren würden. Der Aargau sei ein Kanton der Regionen.
Der Pendlerabzug solle auf 10’0000 Franken begrenzt werden, forderte die FDP. CVP, SP, GLP und Grüne machten sich für die vom Regierungsrat vorgeschlagene Grenze von 6000 Franken pro Jahr stark.
Nach Abstimmungen über mehrere Betragsgrenzen sprach sich die Mehrheit des Grossen Rates für 10’000 Franken aus. Der von der SVP geforderte Verzicht auf die Begrenzung scheiterte. Der Grosse Rat wird die definitive Höhe des Pendlerabzugs im kantonalen Steuergesetz festlegen.