Im Kanton Aargau sollen die Grundbuchabgaben von 36 Millionen Franken pro Jahr abgeschafft werden. Das hat der Grosse Rat am Dienstag gegen den Antrag der Regierung mit 64 zu 62 Stimmen beschlossen. Das Parlament muss die Vorlage ein drittes Mal beraten.
Für die Abschaffung des Steueranteils der Grundbuchabgaben machten sich SVP und FDP stark. SP, CVP, Grüne, BDP, GLP und EVP waren dagegen. Der Entscheid fiel sehr knapp aus: Eine Grossrätin der Grünen ging vorzeitig aus dem Saal, ein SP-Grossrat kam zu spät in den Saal.
Auch der Regierungsrat sprach sich dagegen aus. Er stellte erneut den Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Antrag scheiterte mit 66 zu 64 Stimmen.
Das Parlament bestätigte seinen Entscheid von Anfang Jahr. Damals beschloss der Grosse Rat mit 65 zu 60 Stimmen, die Abgaben zu streichen. Der Regierungsrat hatte die entsprechende Vorlage gegen den eigenen Willen ausarbeiten müssen. Der Grosse Rat hatte eine entsprechende Motion überwiesen.
Die Abschaffung des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben führt im Kanton Aargau zu einem Einnahmenausfall von 36 Millionen Franken pro Jahr. Dies entspricht 1,9 Steuerprozenten.
Die Grundbuchabgaben fallen etwa bei Eigentumsübertragungen von Liegenschaften an. Die Abgaben sind abhängig vom Wert der Rechtsgeschäftes. Die Kosten für die Führung des Grundbuches betragen 11,5 Millionen Franken pro Jahr.
Das Parlament wird jedoch ausserordentlich ein drittes Mal die Vorlage beraten. Der Grund: Der Grosse Rat sprach sich in der zweiten Lesung am Dienstag dafür aus, dass die Abgabe gestaffelt aufgehoben wird.
Der Regierungsrat muss nun den entsprechenden Gesetzesparagraphen ausformulieren und dann dem Grossen Rat zum Entscheid vorlegen. Bereits ist klar, dass das Volk über die Abschaffung der Grundbuchabgaben entscheiden wird. Eine Vorlage muss dem Aargauer Souverän automatisch vorgelegt werden, wenn weniger als 71 Grossräte zustimmen.
Parteien bekräftigen ihre Positionen
Neue Argumente wurden bei der zweiten Beratung der Vorlage im Parlament nicht angeführt. Es gehe darum, dem Aargau einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, hiess es bei der SVP. Gebühren dürften nur die anfallenden Kosten decken, betonte die FDP. Bei den Grundbuchabgaben handle es sich um eine «versteckte Steuer».
Die Gegner der Vorlage wiesen darauf hin, dass sich der Kanton den Einnahmenausfall mit Blick auf das Sparprogramm nicht leisten könne. Die Abschaffung der Abgaben werde in der Bevölkerung nicht verstanden, hielt die SP fest. Es gehe nicht um die Entlastung des Mittelstandes, nur die Immobilienbranche profitiere.
Die CVP sprach sich grossmehrheitlich gegen die Abschaffung aus und stützte damit ihren Finanzdirektor Roland Brogli. Eine Abschaffung sei unverantwortlich; der Steuerausfall könne nicht kompensiert werden.
Landammann Urs Hofmann (SP) sagte, die Abgabe sei im Aargau mit vier Promillen ausserordentlich moderat. Die Abgaben in anderen Kantonen sei deutlich höher. Es sei nicht zu verantworten, ohne Not auf eine wichtige Einnahmenquelle für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu verzichten.