Bei der Umsetzung der Erhöhung der Eigenmietwerte für selbst genutzten Wohnraum im Kanton Aargau soll es eine Härtefallregelung geben. Dies hat der Grosse Rat beschlossen, der damit ein Anliegen einer Petition von Kritikern des Eigenmietwerts aufnahm.
Die zuständige Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) reichte das entsprechende Postulat bereits ein. Der Regierungsrat soll aufgefordert werden, die Einführung einer Härtefallregelung zur Eigenmietwertbesteuerung zu prüfen und dem Parlament einen Bericht über mögliche Varianten und deren Auswirkungen zu erstatten. Eine Stellungnahme des Regierungsrats steht noch aus.
Dieses Vorgehen fand im Grossen Rat am Dienstag mit 114 zu 6 Stimmen klare Unterstützung. Die in der Petition geforderte Aufhebung der Erhöhung des Eigenmietwerts lehnte das Parlament jedoch mit 78 zu 40 Stimmen ab.
Einzig die SVP-Fraktion stellte sich hinter die Forderung der Petitionäre, wonach das Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 rückwirkend angepasst werden soll. Dazu müsste der Regierungsrat jedoch einen entsprechenden Antrag stellen.
Die SP-Fraktion wies darauf hin, dass der Aargau die Eigenmietwerte an die Vorgaben des Bundesrechts habe anpassen müssen. Auch die Fraktionen von FDP, CVP und BDP stellten sich hinter die von der Kommission vorgeschlagene Marschrichtung. Es brauche eine Härtefallregelung, hiess es. Die GLP war gegen alles.
Petition fordert neue Vorlage
Das Komitee «Eigenmietwert-Nein» hatte im Mai seine Petition mit mehr als 5000 Unterschriften beim Grossratspräsidenten eingereicht. Es forderte, die im November vom Grossen Rat beschlossene Anpassung des Eigenmietwerts aufzuheben und eine «neue, sozialkompatible Vorlage» auszuarbeiten.
Der Grosse Rat hatte auf Antrag des Regierungsrats mit 68 zu 64 Stimmen entschieden, die Eigenmietwerte für selbst genutzten Wohnraum per Anfang 2016 dem Marktwert anzupassen. Die pauschale Erhöhung bringt dem Kanton 14 Millionen und den Gemeinden 13,3 Millionen Franken mehr in die Kasse.
Der Grund für die Erhöhung ist, dass die Eigenmietwerte gemäss Steuergesetz mindestens 60 Prozent der Marktwerte betragen müssen. Eine im Juli 2014 durchgeführte Markterhebung im Kanton Aargau ergab, dass der Wert von 60 Prozent um durchschnittlich mehr als 5 Prozent unterschritten wird.
In 130 Gemeinden liegt der Wert unter 55 Prozent. Bei weiteren 83 Gemeinden liegen die Eigenmietwerte innerhalb der Toleranzgrenze von plus/minus 5 Prozent.