Aargauer Parlament will Kaminfeger-Monopol nicht lockern

Im Kanton Aargau bleibt das Kaminfeger-Monopol bis auf weiteres erhalten. Der Grosse Rat hat am Dienstag mit 80 zu 40 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage des Regierungsrates zur Revision des Brandschutzgesetzes einzutreten.

Im Kanton Aargau bleibt das Kaminfeger-Monopol bis auf weiteres erhalten. Der Grosse Rat hat am Dienstag mit 80 zu 40 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage des Regierungsrates zur Revision des Brandschutzgesetzes einzutreten.

Den entsprechenden Antrag hatte die FDP gestellt. Die SVP unterstützte die FDP. Hinter die Revision stellten sich SP, CVP und EVP. Viele CVP-Grossräte stimmten letztlich für das Nichteintreten.

Der Markt für Kaminfeger solle geöffnet werden, begründete die FDP ihre Position. Die Kaminfegerbetriebe sollten konzessioniert werden. Die Vorlage des Regierungsrates gehe zu wenig weit. Die SVP befürchtete, dass Kaminfeger aus dem grenznahen Deutschland im Aargau arbeiten würden.

Die zuständige Regierungsrätin Susanne Hochuli sagte, der in der Revision des Brandschutzgesetzes vorgeschlagene erleichterte Wechsel eines Kaminfegers sei ein Anliegen der Wirtschaft. Sie sprach von einer „homöopathischen Liberalisierung“.

Hochuli erinnerte daran, dass die erste Revisionsvorlage, die eine komplette Liberalisierung vorgesehen hatte, 2009 in der Vernehmlassung am Widerstand der Gemeinden gescheitert war.

Die Regierungsrätin sprach dem Parlaments ins Gewissen: „Widerstehen Sie dem Wunsch, das Brandschutzgesetz im Kamin zu versenken oder ins Nirvana zu schicken.“

Die vom Grossen Rat versenkte Vorlage wollte das Kaminfeger-Monopol etwas lockern. Der Kaminfeger sollte auf unbürokratische Weise gewechselt werden können.

Der Regierungsrat schlug vor, dass die Gemeinden eine sechsjährige Kaminfeger-Konzession erteilen sollten. Diese Konzession sollte auf sechs Monate gekündigt werden können. Die Vorlage wollte auch die geltende Pflicht streichen, dass ein Kaminfeger im Aargau wohnen muss.

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