Im Kanton Aargau werden Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge nicht in einem Brief dazu ermuntert, noch in diesem Jahr ein Einbürgerungsgesuch einzureichen. Ab 2017 können diese Ausländergruppen kein Gesuch mehr stellen.
Der Grosse Rat lehnte am Dienstag eine Motion der Grünen mit 92 zu 30 Stimmen ab. Nach der Verschärfung des Bürgerrechtsgesetzes auf Bundesebene können sich ab 2017 einzig Ausländerinnen und Ausländer einbürgern lassen, die über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen.
Wegen dieser Verschärfung des Gesetzes forderte die grüne Grossratsfraktion, dass der Kanton eine «proaktive Kommunikation für die Einbürgerung» der Ausländer startet, die einzig einen B- oder F-Ausweis haben.
Die bürgerlichen Parteien wollten nichts von der Forderung wissen. Die Einbürgerungswilligen müssten sich selbst informieren, betonte eine FDP-Sprecherin in der kurzen Debatte im Grossen Rat. Aus der Sicht der SVP würden mit der Information «falsche Anreize und Hoffnungen» geweckt.
Bereits der Regierungsrat hatte sich gegen eine direkte Information ausgesprochen. Der Kanton führe keine Statistik, die eine Auflistung der betreffenden Personen erlaube. Aus der Datenbank des Bundes lasse sich keine Auswertung generieren, die alle Wohnsitzerfordernisse umfasse.
Aufruf an die Gemeinden
Der Kanton wies die Gemeinden in einem Schreiben jedoch auf die hohe Bedeutung der Einbürgerung von in der Schweiz lebenden Ausländern hin, wie der Regierungsrat in seiner schriftlichen Stellungnahme festhielt. Den Gemeinden wurde ans Herz gelegt, die seit langem ansässigen Ausländerinnen und Ausländer, die wohl die Voraussetzungen für den Schweizer Pass erfüllen, aktiv über das Einbürgerungsverfahren zu informieren.
Als Möglichkeiten seien Informationsveranstaltungen oder regelmässige Informationen im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde genannt worden.