Im Aargau wird keine kantonale Arbeitslosenhilfe geschaffen. Der Grosse Rat hat am Dienstag die Forderung der Fraktionen SP und Grüne abgewiesen, ein Gesetz über eine kantonale Arbeitslosenhilfe zu schaffen. Der Entscheid fiel mit 81 zu 35 Stimmen.
Die bürgerliche Mehrheit des Parlamentes lehnte die Motion geschlossen ab. Der Regierungsrat hatte sich bereit erklärt, die Motion in der unverbindlicheren Form eines Postulates zu prüfen. SP und Grüne waren jedoch nicht bereits, die Motion umzuwandeln.
Der Kanton müsse wegen der „trüben Wirtschaftsaussichten“ handeln und eine kantonale Arbeitslosenhilfe schaffen, argumentierte die SP-Fraktion. Mit dem Inkrafttreten der Revision des eidgenössischen Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf den 1. April hätten knapp 1000 Personen den Anspruch auf Arbeitslosengelder vorzeitig verloren.
Ausgesteuerten stehe Hilfe gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zur Verfügung, hielt der Regierungsrat in der schriftlichen Stellungnahme fest. Zudem könnten sie weiterhin die Stellenvermittlung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen.