Im Kanton Aargau soll der Pendlerabzug bei den Steuern auf 10’000 Franken pro Jahr begrenzt werden. Das entschied der Grosse Rat am Dienstag mit 79 zu 53 Stimmen. Der Regierungsrat wollte den Abzug auf 6000 Franken begrenzen. Der Entscheid hat noch keine praktische Folge.
Gegen eine Begrenzung des Pendlerabzugs kämpfte die SVP. Die Auswirkungen auf die Randregionen seien negativ, weil diese ihre Standortattraktivität verlieren würden. Es sei eine versteckte Steuererhöhung. Der Aargau sei ein Kanton der Regionen.
Der Pendlerabzug solle auf 10’0000 Franken begrenzt werden, forderte die FDP. CVP, SP, GLP und Grüne machten sich für die vom Regierungsrat vorgeschlagene Grenze von 6000 Franken pro Jahr stark.
Die Begrenzung sei ein «Akt der Gerechtigkeit und Vernunft», hiess es bei der SP. Nach Abstimmungen über mehrere Betragsgrenzen sprach sich die Mehrheit des Grossen Rates für 10’000 Franken aus. Der von der SVP geforderte Verzicht auf die Begrenzung scheiterte.
Begrenzung des Abzugs als Dauerbrenner
Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte, das Parlament solle die Debatte über die Begrenzung nicht überschätzen. Für diese müsse zuerst das Steuergesetz geändert werden. Bei der Beratung des Gesetzes entscheide der Grosse Rat materiell. Die Begrenzung des Abzugs auf 6000 Franken würde dem Kanton Mehreinnahmen von 13 Millionen und den Gemeinden 12 Millionen Franken einbringen.
Im November 2014 hatte der Grosse Rat einen Vorstoss der Grünen klar abgelehnt, der den Abzug wie bei den Bundessteuern auf 3000 Franken beschränken wollte.
Das Schweizer Volk hatte im Februar des gleichen Jahres mit einer Ja-Mehrheit von 62 Prozent der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) zugestimmt. Die Aargauer Stimmberechtigten hiessen die Vorlage mit einer Ja-Mehrheit von 55,4 Prozent gut.
Mit FABI wird der Pendlerabzug bei den Bundessteuern auf 3000 Franken pro Jahr beschränkt. Der Bund überlässt es den Kantonen, wie sie im Steuergesetz des Pendlerabzugs gestalten.