Die Mitglieder des Aargauer Grossen Rates erhalten weiterhin eine Grundentschädigung von 5000 Franken pro Jahr. Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag einen Antrag zur Kürzung der Entschädigung mit 72 zu 57 Stimmen abgelehnt. Die SVP machte sich für eine Kürzung stark.
Das Parlament fällte seinen Entscheid im Rahmen der Beratung des Budgets 2015. Den Antrag auf Kürzung hatte die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) gestellt.
Es sei eine der ganz wenigen Massnahmen, welche bewirke, das jemand im nächsten Jahr tatsächlich weniger Geld erhalte als in diesem Jahr, sagte KAPF-Präsident Pascal Furer (SVP). Die KAPF hatten sich per Stichentscheid von Furer für die Kürzung ausgesprochen.
Die SP-Fraktion lehnte den Antrag im Parlament ab. Auch ein Normalverdiener müsse für den Grossen Rat kandidieren können. Die Entschädigung müsse im Interesse der Demokratie eigentlich erhöht werden, hiess es.
Auch die Grünen und die BDP wollten von der Reduktion nichts wissen. Im Parlament dürften nicht nur Interessenvertreter sitzen, die ihren Lohnausfall entschädigt bekämen. Die FDP machte klar, der Grundbetrag sei «nicht überrissen».
Der Grosse Rat hatte die Grundentschädigung von 5000 Franken pro Jahr Ende 2008 eingeführt. Die Kosten belaufen sich auf 700’000 Franken pro Jahr.
Im Dezember 2007 hatte der Grosse Rat seine Sitzungsgelder von 100 auf 150 Franken erhöht. Das Parlament tagt jeweils an einem Dienstag und hält zwei Sitzungen ab. Damit erhält jedes der 140 Ratsmitglieder 300 Franken pro Sitzungstag.