Aargauer Parlamentskommission stützt Vorgehen der Kantonspolizei

Die Sicherheitskommission (SIK) des Aargauer Parlamentes hat sich hinter den Grosseinsatz der Polizei beim Fussballspiel FC Zürich gegen FC Aarau vom Samstag gestellt. Die Polizei solle den eingeschlagenen Kurs zur Verhinderung von Gewaltaktionen sogenannter Fans weiterverfolgen.

Die Sicherheitskommission (SIK) des Aargauer Parlamentes hat sich hinter den Grosseinsatz der Polizei beim Fussballspiel FC Zürich gegen FC Aarau vom Samstag gestellt. Die Polizei solle den eingeschlagenen Kurs zur Verhinderung von Gewaltaktionen sogenannter Fans weiterverfolgen.

Die SIK habe unter Leitung des Kommissionspräsidenten Andreas Senn (CVP) die Anordnung der Sperrung des Gästesektors und das konsequente Vorgehen der Kantonspolizei zustimmend zur Kenntnis genommen, heisst es in einer Medienmitteilung vom Dienstag.

Die SIK hatte sich von Landammann Urs Hofmann (SP) und Polizeikommandant Michael Leupold über den Grosseinsatz informieren lassen. Man habe sich bei den Vertretern der Regierung und der Polizei für «ihren mutigen Entscheid, der Fangewalt Einhalt zu gebieten, bedankt».

Die Kommission bekundete ihren Unmut darüber, «dass seitens der Verantwortlichen der Fussballliga nach wie vor nicht genügend gegen Gewalt im Umfeld von Fussballveranstaltungen gemacht wird».

Die Kommission ermunterte nach eigenen Angaben die Führung der Polizei, den eingeschlagenen Kurs weiterzuverfolgen und die Gewaltaktionen der sogenannten Fans zu unterbinden.

Aargau als Beispiel für andere Kantone

Man hoffe, dass weitere Kantone dem Aargauer Beispiel folgten und sich ermutigen liessen, auch bei Fussballfans Recht und Ordnung einzufordern.

Trotz der Sperrung des Gästesektors im Stadion waren am Samstag rund 300 FCZ-Fans nach Aarau angereist. Insgesamt standen 370 Polizeikräfte im Einsatz, um die Fans in Schach zu behalten.

Wer sich nicht freiwillig ausweisen wollte, wurde vorübergehend von der Polizei in Gewahrsam genommen. Strafverfahren wurden gegen FCZ-Fans keine eingeleitet.

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