Aargauer Pflegeheime können 2017 höhere Tarife verrechnen

Im Kanton Aargau wird die stationäre Pflege teurer. Der Stundenansatz steigt im kommenden Jahr um 3,1 Prozent auf 63,30 Franken. Dies beschloss der Regierungsrat. Bei den Gemeinden, welche die Restkosten tragen müssen, führt die Erhöhung zu einer Mehrbelastung von 9 Prozent.

Im Kanton Aargau wird die stationäre Pflege teurer. Der Stundenansatz steigt im kommenden Jahr um 3,1 Prozent auf 63,30 Franken. Dies beschloss der Regierungsrat. Bei den Gemeinden, welche die Restkosten tragen müssen, führt die Erhöhung zu einer Mehrbelastung von 9 Prozent.

Höhere Pflegekosten und komplexe Fälle würden zur Anpassung des Stundenansatzes führen, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Der Antrag des Vereins Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (VAKA), den Ansatz zu erhöhen, sei begründet gewesen. Der um 1,90 Franken auf 63,30 erhöhte Stundenansatz gilt für die Jahre 2017 und 2018.

Dies führt dazu, dass die sogenannten Restkosten für die stationäre Pflege steigen. Diese Kosten werden gemäss Regierungsrat praktisch vollumfänglich bei den Gemeinden zu Buche schlagen.

Gemeinden kommen zum Handkuss

Der Kanton rechnet für 2017 im stationären Pflegebereich mit Restkosten für Pflegeheimbewohner von 71,14 Millionen Franken. Dies entspricht einer Steigerung um 8,9 Prozent im Vergleich zum entsprechend budgetierten Wert des laufenden Jahres.

Mit allen Zuschlägen erwartet der Kanton einen Aufwand von 75,56 Millionen Franken. Bezogen auf die Einwohner einer Gemeinde bedeutet dies durchschnittlich anzunehmende Kosten im stationären Bereich pro Einwohner von rund 113 Franken im Jahr 2017.

Aufteilung der Mehrkosten

In der Pflegefinanzierung müssen die beiden Kostenträger, also die Krankenversicherung und der Pflegeheimbewohner, gemäss Krankenversicherungsgesetz einen fixen Beitrag an den Pflegeheimaufenthalt übernehmen. Die Restkosten müssen die Gemeinden bezahlen.

Der Aargau setze sich seit Einführung der revidierten Pflegefinanzierung im Jahr 2011 dafür ein, dass eine Lösung gefunden wird, welche eine gleichmässigere Partizipation der Träger an den Mehrkosten ermöglichen soll, hält der Regierungsrat fest: «Eine Umsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene fand bisher jedoch nicht statt.»

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