Ein Kriegsspiel mit Soft-Air-Waffen im Wald der aargauischen Gemeinde Vordemwald hat einen Polizeieinsatz ausgelöst. Die Polizei beschlagnahmte am Sonntag die zehn Waffen der sechs Jugendlichen und drei jungen Erwachsenen. Die Spieltruppe trug Tarnanzüge.
Eine Drittperson habe die Polizei am Sonntagnachmittag informiert, dass komische Personen in Uniformen mit Luftpistolen herumschiessen würden, sagte Roland Pfister, Mediensprecher der Aargauer Kantonspolizei, am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Zuerst sei die Regionalpolizei Zofingen ausgerückt, danach auch die Kantonspolizei. Pfister bestätigte einen Bericht der Pendlerzeitung „20 Minuten“.
Die Polizei stellte zehn Soft-Air-Waffen sicher. Diese hätten wie echte Pistolen oder echte Gewehre ausgesehen, sagte Pfister. Die Ermittlungen liefen.
Den neun Personen im Alter von 11 bis 19 Jahren droht eine Anzeige wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Drei Personen sind erwachsen. Für die Minderjährigen ist die Jugendanwaltschaft zuständig.
Soft-Air-Guns gelten als Waffen
Seit Dezember 2008 gelten in der Schweiz Soft-Air-Guns und andere Immitationswaffen gemäss Gesetz als Waffen. Personen unter 18 Jahren ist jeglicher Umgang mit Waffen untersagt.
Die spezielle Problematik von Soft-Air-Waffen liege darin, dass diese selbst von Fachleuten nicht oder nur schlecht von echten Feuerwaffen unterschieden werden könnten, hält die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) auf ihrer Website fest.
Im Stress des Bedrohungsfalles könne eine Person die Waffe nämlich nicht als harmlos beurteilen. Sie reagiere deshalb instinktiv gleich, wie wenn sie durch eine echte Feuerwaffe bedroht würde. Soft-Air-Waffen seien kein Spielzeug. Sie gehörten daher nicht in Kinderhände.