Der Fussballclub Zürich (FCZ) hat das Testspiel gegen den FC Biel, das am heutigen Freitagnachmittag in Baden AG hätte stattfinden sollen, kurzfristig abgesagt. Der FCZ verlegte das Testspiel erst am Mittwoch von Zürich nach Baden. Da war die Frist für ein Gesuch bereits abgelaufen.
Der FCZ wird definitiv nicht gegen den FC Biel spielen: Nicht in Zürich und nun auch nicht in Baden. Die Aargauer Polizei hat gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen des Hooligan-Konkordates dem FCZ die Austragung des Testspiels im Stadion Esp in Baden untersagt, teilte die Aargauer Kantonspolizei mit (Medienmitteilung auf der Rückseite).
Der Grund ist, dass die Frist für ein Gesuch bereits abgelaufen ist, da allerdings seit der Annahme der Verschärfung des Hooligan-Konkordats alle Spiele bewilligungspflichtig sind, ist dies zwingend nötig. Verlegt hatte der FCZ das Testspiel erst am Mittwoch von Zürich nach Baden.
Sicherheitsauflagen in Zürich, zu spät im Aargau
Ursprünglich hätte das Spiel auf der Sportanlage Heerenschürli in Zürich Schwamendingen stattfinden sollen mit Gratiseintritten für die Fans. Erwartet wurden rund 200 Fans, davon vielleicht eine Handvoll Anhänger des Gästeteams, schreibt die NZZ. Allerdings machte Polizeivorstand Richard Wolff dem Fussballclub ein Strich durch die Rechnung.
In einer fünfseitigen Verfügung stellte die Polizei dem Verein – gestützt auf das eingeführte Hooligan-Konkordat – Sicherheitsauflagen für das Testpiel. Für den FCZ zu viel: Der Klub sehe sich ausserstande, alle Auflagen zu erfüllen, zitiert die NZZ, Patrick Lienhard, Medienchef des FCZ. Der Club plante deshalb die Verlegung in den Aargau, wo das Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit hätte ausgetragen werden sollen.
Nun wird auch dies allerdings nicht geschehen. Die Vereine seien schriftlich per Verfügung über diese Massnahme in Kenntnis gesetzt worden. Ein Gesuch des FCZ sei bei der Kantonspolizei Aargau vorgängig nicht eingegangen, teilte die Polizei mit. Die Konsequenz: «Der Match wird definitiv abgesagt», teilte der FCZ mit.
Zürcher kommen zu spät
Spiele der obersten beiden Ligen des Schweizer Fussballs unterliegen gemäss dem Konkordat über «Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» einer Bewilligungspflicht. Ein Gesuch muss formell 20 Tage im Voraus eingereicht werden. Man habe erst aus den Medien erfahren, dass das Spiel in Baden stattfinden solle, sagte Roland Pfister, Mediensprecher der Aargauer Kantonspolizei, auf Anfrage.
Der FCZ wisse seit Mitte Dezember vom Testspiel. Die Stadtpolizei Zürich habe eine Bewilligung mit Auflagen erteilt. Welche Auflagen für das Spiel in Baden allenfalls gemacht worden wären, bleibe offen.