Die Aargauer Polizei will künftig ihre Communiqués vorsichtiger formulieren, wenn es um Drogenschnelltests nach Unfällen geht. Auslöser dafür war eine Polizeimeldung über einen 14-jährigen Töfflifahrer, der im August in Gontenschwil in einen Unfall verwickelt war.
Die Polizei schrieb in ihrer Medienmitteilung, dass der Drogenschnelltest beim Jugendlichen positiv ausgefallen sei. Daraufhin wandte sich der 14-Jährige an die regionalen Medien und beteuerte, dass er noch nie in seinem Leben Drogen genommen habe.
Tatsächlich ergab die Auswertung der Blut- und Urinprobe ein negatives Ergebnis bezüglich Drogen. Die Polizei musste sich beim Betroffenen und dessen Familie entschuldigen.
Als Konsequenz daraus will die Polizei künftig über Drogenschnelltests sowie Blut- und Urinproben bei Jugendlichen unter 16 Jahren keine Angaben mehr machen. Dies geht aus einer am Freitag veröffentlichten Antwort der Aargauer Regierung auf eine FDP-Interpellation hervor.
In allen anderen Fällen will die Polizei in ihren Medienmitteilungen aus präventiven Gründen weiterhin über positive Alkohol- und Drogentests schreiben. Beim Verdacht auf Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss werde aber künftig explizit erwähnt, dass ein allfälliger Führerausweisentzug vorläufiger Natur sei.