Aargauer Primarlehrerin zieht Streit um Lohn ans Bundesgericht

Das Bundesgericht muss sich mit der Lohnbeschwerde einer Aargauer Primarlehrerin befassen. Die Primarlehrerin zieht die vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnte Klage weiter. Die Frau sieht sich beim Lohn gegenüber anderen Angestellten benachteiligt.

Das Bundesgericht muss sich mit der Lohnbeschwerde einer Aargauer Primarlehrerin befassen. Die Primarlehrerin zieht die vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnte Klage weiter. Die Frau sieht sich beim Lohn gegenüber anderen Angestellten benachteiligt.

Das Verwaltungsgericht war im September zum Schluss gekommen, dass das Lohnsystem nicht diskriminierend sei. Alle Lehrpersonen würden im Kanton Aargau tendenziell weniger verdienen als Verwaltungsangestellte mit gleichwertigen Tätigkeiten.

Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) sieht im Urteil des Verwaltungsgerichts «deutliche Mängel». Das Gericht habe die Beschwerde «in widersprüchlicher und rechtsverletzender Weise» abgehandelt, teilte der alv am Montag mit. Daher habe die Primarlehrperson die Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen.

Typischer Frauenberuf

Anfang Dezember hatte der alv vor dem Bundesgericht in diesem Streifall einen Sieg errungen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Primarlehrerberuf ein typischer Frauenberuf sei. Bei diesem Beruf beträgt der Frauenanteil im Aargau mehr als 80 Prozent.

Die Sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hiess die Beschwerde gegen einen anderslautenden Entscheid des Verwaltungsgerichts gut. Daher musste das Verwaltungsgericht nun prüfen, ob die Einstufung bei den Löhnen geschlechterdiskriminierend sei.

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