Die Aargauer Regierung lehnt die kantonale Volksinitiative für ein Verbot von privatem Feuerwerk ab. Ein Verbot sei «unverhältnismässig». Die negativen Auswirkungen der Feuerwerke auf die Gesundheit sowie auf das Wohlbefinden von Mensch und Tier seien «nicht besonders gewichtig».
Die Gemeinden sollen weiterhin die Kompetenz haben, das Abbrennen von Feuerwerken in ihren Polizeireglementen zu regeln, wie die Regierung am Freitag mitteilte. Sie verzichtete darauf, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Nach dem Parlament wird das Volk im März 2015 über die Initiative entscheiden.
Das Abbrennen von Feuerwerk habe gewisse negative Auswirkungen. Es handle sich jedoch um kurzzeitige und eher kleinräumige Ereignisse. Die Auswirkungen vermögen ein kantonales Abbrennverbot von privaten Feuerwerken nicht zu rechtfertigen, wie die Regierung in der Botschaft ans Parlament schreibt.
Mehrarbeit für Strafbehörden befürchtet
Eine Annahme der Initiative würde gemäss Regierungsrat den Strafbehörden Mehrarbeit verursachen. Ein nahezu absolutes Verbot für das Abfeuern von Feuerwerken dürfte zu einer erhöhten Anzahl an entsprechenden Widerhandlungen führen. Daraus würde ein erhöhter Ressourcenbedarf bei den Strafverfolgungsbehörden resultieren.
Ein Komitee hatte im Oktober 2012 die Unterschriften für die Volksinitiative «zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor privaten Feuerwerken» bei der Staatskanzlei eingereicht. Das Begehren will das kantonale Brandschutzgesetz verschärfen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Kantonsgebiet soll verboten werden. Erlaubt bleiben sollen Feuerwerke, wie sie von einzelnen Gemeinden am Nationalfeiertag oder an grossen Jubiläumsfesten veranstaltet werden.
Hinter dem Volksbegehren stehen Grossräte der SP, Grünen, Grünliberalen, CVP, EVP und der Schweizer Demokraten. Lärm- und Umweltbelastung durch Feuerwerk habe zugenommen, halten die Initianten fest. Die Knallerei stelle für viele Menschen und Tiere eine «akute Gefahr» dar.