Aargauer Regierung hält an geltenden Löhnen für Lehrpersonen fest

Die Löhne der Aargauer Lehrpersonen der Primarschule und des Kindergartens sollen nicht erhöht werden. Der Regierungsrat hat entgegen der Empfehlung der kantonalen Schlichtungskommission entschieden, an den geltenden Löhnen für das Lehrpersonal festzuhalten.

Die Löhne der Aargauer Lehrpersonen der Primarschule und des Kindergartens sollen nicht erhöht werden. Der Regierungsrat hat entgegen der Empfehlung der kantonalen Schlichtungskommission entschieden, an den geltenden Löhnen für das Lehrpersonal festzuhalten.

Mit der Revision des Lohndekretes für Lehrpersonen im Jahr 2011 seien die Besoldungen der Kindergarten- und Primarschullehrpersonen überdurchschnittlich verbessert worden, teilte der Regierungsrat am Freitag mit.

Die Revision habe dazu geführt, dass sowohl die Kindergarten- als auch die Primarlehrpersonen gesamte Lohnverbesserungen in Millionenhöhe erfahren hätten. Diese Erhöhungen hätten grösstenteils diejenigen der anderen Lehrfunktionen übertroffen.

Der Regierungsrat gibt sich deshalb überzeugt, dass die Löhne der klagenden Lehrpersonen nach wie vor auf einem verfassungs- und gesetzeskonformen Lohnmodell beruhen und auch einem Quervergleich mit dem Verwaltungspersonal standhalten.

Klagen von Lehrpersonen

Insgesamt 88 Lehrpersonen hatten bei der kantonalen Schlichtungskommission für Personalfragen Lohnklagen eingereicht. Die Lehrer stellen sich auf den Standpunkt, dass ihre Löhne im Vergleich zu anforderungsgleichen Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung „systematisch zu tief“ seien.

Der Kanton diskriminiere die Frauenberufe Kindergarten- und Primarlehrpersonen lohnmässig. Die Schlichtungskommission war im Oktober 2012 zum gleichen Schluss gekommen. Das Modell zur Berechnung der Löhne müsse überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden.

Bereits im Januar hatte der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) seine Mitglieder aufgerufen, Lohnklagen gegen den Kanton einzureichen. Der alv stellte die notwendigen Formulare und einen Juristen zur Verfügung. Der alv will die Klagen beim Personalrekursgericht einreichen.

Falls dieses Gericht die Klagen gutheissen würde, so würde die neuen Löhne für alle Lehrpersonen gelten. Rückwirkende Zahlungen würden jedoch einzig diejenigen Lehrpersonen erhalten, die auch eine persönliche Klage eingereicht hatten.

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