Aargauer Regierung hält an Kantonalbank fest

Die Aargauische Kantonalbank (AKB) bleibt vollständig in Staatseigentum. Die Regierung will nichts mehr davon wissen, die AKB in eine Aktiengesellschaft zu verwandeln und teilweise zu privatisieren. Die Millionengewinne der AKB sollen dazu beitragen, die Schulden des Kantons zu tilgen.

Die Aargauische Kantonalbank (AKB) bleibt vollständig in Staatseigentum. Die Regierung will nichts mehr davon wissen, die AKB in eine Aktiengesellschaft zu verwandeln und teilweise zu privatisieren. Die Millionengewinne der AKB sollen dazu beitragen, die Schulden des Kantons zu tilgen.

Eine Volksabstimmung über die Änderung der Rechtsform der Kantonalbank mache keinen Sinn, sagte Landammann und Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) am Freitag vor den Medien in Aarau. Brogli geht davon aus, dass die Stimmbürger die Vorlage ablehnen würden.

Noch vor zwei Jahren hatten die Regierung und die bürgerliche Mehrheit gegen eine SP-Volksinitiative gekämpft, welche die Privatisierung der Kantonalbank verhindern wollte. Das Volk lehnt die Initiative ab, welche in der Kantonsverfassung verankern wollte, dass die Bank in «vollständigem Eigentum» des Kantons ist.

Umdenken bei Regierung

Die Finanzkrise führte offenbar in der Kantonsregierung zu einer Kurskorrektur. Man wolle nun «zeitgemässe Rechtsgrundlagen für eine erfolgreiche AKB» schaffen, sagte Brogli. Das AKB-Gesetz soll teilrevidiert werden. An der Staatsgarantie wird nicht gerüttelt.

Die AKB hatte 2013, im 100. Jahr ihres Bestehens, einen Jahresgewinn von 104,1 Millionen Franken erwirtschaftet. Der Kanton Aargau profitierte mit 88,7 Millionen Franken.

Lohngrenze für Topkader soll umgesetzt werden

Mit der Revision des AKB-Gesetzes sollen auch die Löhne auf der Chefetage – wie schon länger diskutiert – begrenzt werden. Der Direktionspräsident soll höchstens doppelt so viel verdienen wie ein Regierungsrat. Ein Mitglied der Regierung erhält pro Jahr knapp 300’000 Franken.

Das Aargauer Parlament hatte im Juni 2012 eine entsprechende SVP-Motion überwiesen. Von der Lohngrenze betroffen ist der neue AKB-Chef Andreas Waespi, der den Posten am 1. Mai 2015 antritt. Das Geld könne nicht der einzige Motivationsgrund sein, sagte Waespi in einem Interview.

Die Regierung will künftig das Vergütungsreglement und jährlich die konkreten Vergütungen der Geschäftsleitung genehmigen.

Regierung möchte mehr Einfluss

Auch will Regierung die Gesamtkapitalquote der AKB zur Sicherheit der Staatsbank und zur Reduktion des Risikos stärken. Die Quote soll vier Prozentpunkte über den von der Finanzmarktaufsicht (Finma) geforderten 12 Prozent liegen.

Wenn die Bank die Kapitalquote erreicht hat, soll sie dem Staat mehr Geld für den Abbau der Kantonsschulden von derzeit 970 Millionen Franken überweisen. Es geht um rund 25 Millionen Franken pro Jahr, welche die AKB an den Schuldenabbau bezahlen soll.

Statt das Parlament soll künftig die Regierung die Mitglieder des Bankrats (Verwaltungsrat) wählen. Die Amtsdauer soll von vier auf ein Jahr reduziert werden. Die fachliche Qualifikation eines Bankrates sei wichtiger als das Parteibuch, hiess es. Im Bankrat soll kein Vertreter der Regierung mehr sitzen.

Bekannte und sehr gut qualifizierte Kandidaten hätten sich bei öffentlichen Ausschreibungen nicht für den Bankrat beworben, heisst es in der Botschaft der Regierung. Die breite Diskussion im Parlament und in den Medien über die Fähigkeiten der Bewerber erweise sich als Hemmschwelle.

Auch will die Regierung künftig ein Wort mitreden, wenn der Bankrat Gesellschaften für mehr als 20 Millionen Franken kaufen oder verkaufen möchte.

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