Die Gemeindeversammlung von Dintikon AG muss nochmals über die Einbürgerungsgesuche zweier Familien entscheiden. Der Regierungsrat hiess die Beschwerden der Familien gegen die ablehnenden Entscheide der Stimmberechtigten von Ende November gut.
Die Versammlung habe die Einbürgerungen ohne Begründung gegen den Antrag des Gemeinderats abgelehnt. Deshalb habe der Regierungsrat die Beschwerden aus formellen Gründen gutgeheissen, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Der Gemeinderat habe vor der Abstimmung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs stichfest begründet werden müsse.
«Beschlüsse über Einbürgerungen stellen gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts keine rein politischen Entscheidungen dar», hält der Regierungsrat fest.
Der Regierungsrat verzichtete darauf, in der Sache selbst zu entscheiden. Er wies das Geschäft zurück an die Gemeinde Dintikon. Die Einwohnergemeindeversammlung soll damit die Gelegenheit erhalten, noch einmal selbständig über die Gesuche um Erteilung der Bürgerrechtszusicherung befinden zu können.
Die Versammlung hatte am 26. November zehn der elf Einbürgerungen abgelehnt. Das Gesuch einer russischen Familie mit vier Kindern wurde mit 46 zu 26 Stimmen verworfen. Auch das Gesuch einer albanischen Familie mit zwei Kindern wurde abgelehnt. Die Stimmberechtigten hiessen einzig das Gesuch eines Deutschen gut.