Der Aargauer Regierungsrat lehnt den Plan des Bundes ab, dass Lokalradios in städtischen Gebieten ab dem Jahr 2020 keiner Konzessionspflicht mehr mit Leistungsauftrag unterstehen sollen. Er befürchtet Nachteile für Radio Argovia im Kanton Aargau und für Radio 32 im Kanton Solothurn.
Die Radioprogramme in städtischen Agglomerationen aus der Konzessionspflicht zu entlassen, bedeute zwar eine Liberalisierung des Marktes. Der Schritt habe jedoch für die kommerziellen Betreiber im Aargau «gewichtige Nachteile». Das schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).
Wenn Radio Argovia und Radio 32 keine Konzession mehr benötigten, würden sie gleichzeitig von der Verpflichtung befreit, lokalen, regionalen und kantonalen Service public zu erbringen. Der Regierungsrat befürchtet, «dass dies bei Radio Argovia und Radio 32 zu einer Schwächung der Lokal- und Regional-, insbesondere aber auch der Kantonalberichterstattung führen könnte».
Chance für junge Staatsbürger
Die Programme der beiden Lokalradios würden zumindest die Chance bieten, einen Teil der jüngeren Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ansprechen zu können. Diese Gruppe lasse sich zum Beispiel mit der politischen Tageszeitung, deren Leserschaft im Durchschnitt über 55 Jahre alt sei, nicht mehr erreichen.
In seiner Stellungnahme kritisiert der Regierungsrat das BAKOM. Das Bundesamt kolportiere im Bericht zum Revisionsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), «dass kommerzielle Radiosender wie Radio Argovia und Radio 32 inhaltlich vor allem aus Kurzinformationen, Servicedienstleistungen (Wetter-, Strassenberichte, Ausgehtipps etc.) und Unterhaltung bestehen würden».
«Wichtige Klammerfunktion»
Die beiden Programmanbieter berichten gemäss Regierungsrat jedoch kontinuierlich auch über das kantonspolitische Geschehen im Aargau. Radio Argovia erfülle «eine wichtige identitätsstiftende Klammerfunktion».
Es handle sich um eine der wenigen privaten Institutionen mit gesamtkantonaler Ausstrahlung. Hinzu komme, dass Radio Argovia mit dem jährlichen «Argovia Fäscht» eine der grössten Kulturveranstaltungen des Kantons ausrichte.
Aus diesen Überlegungen will der Regierungsrat an der heutigen Situation – Konzession mit Leistungsauftrag – vorläufig nicht rütteln. Die bisherigen Veranstalterkonzessionen seien bis zur definitiven Abschaltung von UKW im Jahr 2024 beziehungsweise bis zur verbindlichen Regelung der Verbreitungsbedingungen für DAB+ (digitales Radiio) zu verlängern.
Service Public der SRG
Der Regierungsrat führt in seiner Stellungnahme aus, dass die im Kantonsgebiet tätigen SRG-Medien zusammen mit den privaten Medieunternehmen einen wichtigen Service public leisten würden.
Man unterstütze Bestimmungen, die SRG und privaten Medienanbietern grösstmögliche Unabhängigkeit und Eigenständigkeit gewährleisteten. Die Bestimmungen müssten andererseits eine qualitativ überzeugende und quantitativ vielfältige Lokal-, Regional- und Kantonalberichterstattung begünstigen.
Der Vorschlag des Bundesamtes sieht vor, dass die lokalen Radiostationen in städtischen Agglomerationen künftig ihre Programme nach Belieben zusammenstellen können. Von der neuen Autonomie profitieren sollen jene 21 Stationen, die bisher keine Gebührengelder erhalten haben. Die bisherigen Versorgungsgebiete sollen aufgehoben werden.