Die Aargauer Regierung wehrt gegen mehr Fluglärm in den Nachtstunden. Der Fluglärm dürfe die Siedlungsentwicklung im Ostaargau nicht beeinträchtigen. Die Regierung hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) aufgefordert, dafür zu sorgen, die die neu festgelegten Lärmgrenzen eingehalten werden.
In den am Freitag veröffentlichten Stellungnahmen zum Betriebsreglement des Flughafens Zürich und zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) gibt sich die Regierung kritisch.
Die geplanten Anpassungen bewirkten eine Ausdehnung der Lärmbelastung im Nachtbetrieb. So werde das Surbtal mehr Fluglärm erhalten und im Vergleich zur bisherigen Planung werde im Limmattal das Gebiet mit Lärmauswirkungen im SIL ausgedehnt.
Mehrere Flächen, in denen gemäss Entwurf der SIL-Anpassungen die Lärmplanwerte überschritten werden, sind im kantonalen Richtplan für die langfristige Siedlungsentwicklung vorgesehen, wie es in der Stellungnahme an das BAZL heisst.
Damit stehe die Anpassung des SIL-Objektblatts Zürich im Widerspruch zum geltenden Richtplan und zur geplanten Festlegung des langfristigen Siedlungsgebiets. Der Kanton Aargau habe ein hohes Interesse daran, dass die Flächen für die langfristige Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen würden.
Entflechtung von Starts und Landungen
In seiner Stellungnahme zum Betriebsregelement befürwortet die Regierung die Verbesserung der Sicherheit, in dem die An- und Abflüge entflechtet werden. Der Aargau ist auch dafür, dass am frühen Morgen und am Abend sowie in der Nacht die Routenführung der Starts über dem Aargau so optimiert wird, dass möglichst wenig Siedlungsgebiet direkt überflogen wird.
«Nicht akzeptabel» ist laut Regierung jedoch, dass tagsüber die längst versprochene Verbesserung der Startroute im Gebiet Mutschellen immer noch nicht realisiert wird. Die Regierung verlangt, dass diese Optimierung ebenfalls im laufenden Verfahren umgesetzt wird.
Lärmbelastung in der Nacht
Mit der Entflechtung des Ostkonzepts in den Abend- und Nachtstunden werde die neue Startroute über das Surbtal eingeführt. Gleichzeitig werde die derzeitige Startroute via Schneisingen – Limmattal – Mutschellen entlastet. Entgegen der bisherigen Sachplanung erfolge die Umlagerung auf die Surbtalroute jedoch in geringerem Mass, bemängelt die Regierung.
Wenn das BAZL die zulässige Lärmbelastung schon vergrössere, dann müsse es auch dafür sorgen, dass die Lärmgrenzen in Zukunft eingehalten würden. Der Aargau sei nicht mehr bereit, die alljährlichen Überschreitungen zu tolerieren, heisst es weiter. Das BAZL müsse die notwendigen Massnahmen jetzt zu ergreifen.