Der Aargauer Regierungsrat will Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommen Flüchtlinge nicht in einem Brief dazu ermuntern, noch in diesem Jahr ein Einbürgerungsgesuch einzureichen. Ab 2017 können diese Ausländergruppen kein Gesuch mehr stellen.
Nach der Verschärfung des Bürgerrechtsgesetzes auf Bundesebene können sich ab 2017 einzig Ausländerinnen und Ausländer einbürgern lassen, die über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen.
Wegen dieser Verschärfung des Gesetzes forderte die Grüne Grossratsfraktion, dass der Kanton Aargau eine «proaktive Kommunikation für die Einbürgerung» der Ausländer startet, die einzig einen B- oder F-Ausweis haben.
Eine so direkte Information ist nicht möglich, wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zur Motion der Grünen schreibt. Der Kanton führe keine Statistik, die eine Auflistung der betreffenden Personen erlaube. Aus der Datenbank des Bundes lasse sich keine Auswertung generieren, die alle Wohnsitzerfordernisse umfasse.
Auch dem Staatssekretariat für Migration (SEM) liegen nicht alle Angaben bis ins letzte Detail vor. Das Kriterium des mindestens dreijährigen ununterbrochenen Wohnsitzes in der Schweiz innerhalb der letzten fünf Jahre sowie das Kriterium des mindestens dreijährigen ununterbrochenen Wohnsitzes in der Gemeinde sind nicht auswertbar, wie das SEM festhält.
Eine Auswertung nach den übrigen Kriterien würde gemäss Regierungsrat eine unvollständige Liste mit über 2000 Personen ergeben. Das kantonale Amt für Migration und Integration (MIKA) müsste alle Dossiers einzeln auf die Erfüllung der restlichen Wohnsitzerfordernisse überprüfen. Das würde zu einem grossen Aufwand führen.
Aufruf an die Gemeinden
Der Regierungsrat hält in der Stellungnahmen zu zwei weiteren Vorstössen der Grünen und der SVP fest, dass der Kanton die Gemeinden in einem Schreiben auf die hohe Bedeutung der Einbürgerung von in der Schweiz lebenden Ausländern hingewiesen habe.
Den Gemeinden sei empfohlen worden, die seit langem ansässigen Ausländerinnen und Ausländer, die wohl die Voraussetzungen für den Schweizer Pass erfüllten, aktiv über das Einbürgerungsverfahren zu informieren.
Als Möglichkeiten seien Informationsveranstaltungen oder regelmässige Informationen im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde genannt worden.
Die SVP hatte das Vorgehen des Regierungsrat in einer Interpellation kritisiert. Der Regierungsrat wolle offenbar die «Einbürgerungszahlen ankurbeln», monierte die SVP.
Die Einbürgerung von in der Schweiz lebenden Ausländern wirke sich positiv auf deren gesellschaftliche und politische Integration aus, hält der Regierungsrat dazu fest. Ausländische Personen, die schon seit langer Zeit in der Schweiz wohnten, seien Teil der hiesigen Bevölkerung.
Daher bestehe ein Interesse daran, dass sich alle hier lebenden Personen mit der Schweiz und ihren Institutionen verbunden fühlten und sich als Mitbürgerinnen und Mitbürger am gesellschaftlichen und politischen Leben der Schweiz beteiligten.