Aargauer Regierung kontert JUSO-Initiative ohne Gegenvorschlag

Die Aargauer Regierung lehnt die JUSO-Initiative zur Offenlegung der Politikfinanzierung ab und stellt ihr auch keinen Gegenvorschlag gegenüber. Um die Initiative umzusetzen, wäre nach Ansicht der Regierung ein enormer Kontrollapparat notwendig.

Die Aargauer Regierung lehnt die JUSO-Initiative zur Offenlegung der Politikfinanzierung ab und stellt ihr auch keinen Gegenvorschlag gegenüber. Um die Initiative umzusetzen, wäre nach Ansicht der Regierung ein enormer Kontrollapparat notwendig.

Auf den Kanton und die Parteien würden beträchtliche Kosten zukommen. Zudem könnten Schlupflöcher nicht vermieden werden, heisst es in der am Freitag veröffentlichten Botschaft der Regierung an den Grossen Rat. Diskussionen um den korrekten Vollzug beziehungsweise um Umgehungsgeschäfte wären unvermeidlich, heisst es weiter.

Die Aargauer Regierung verzichtet entgegen einer früheren Meinung auch auf einen Gegenvorschlag. Dieser hätte die JUSO-Anliegen betreffend der Parteien übernommen, aber die Offenlegung der persönlichen finanziellen Verhältnisse und Interessen einzelner Kandidaten ausgeklammert.

Das Begehren der Aargauer JUSO war im April 2012 mit 3287 Unterschriften eingereicht worden. Die Initiative möchte in der Kantonsverfassung verankern, dass die Parteien und Abstimmungskomitees die «wichtigsten Finanzierungsquellen und das gesamte Budget für den betreffenden Wahl- oder Abstimmungskampf» offenlegen müssen.

Spenden bis 5000 Franken ausgenommen

Ausgenommen sein sollen Spenderinnen und Spender, deren Zuwendung insgesamt 5000 Franken pro Jahr nicht übersteigt, wie es in der Volksinitiative «Für Offenlegung der Politikfinanzierung» heisst.

Alle Kandidierenden für alle öffentlichen Ämter auf kantonaler und für Exekutiven und Legislativen auf kommunaler Ebene sollen zudem ihr Einkommen und Vermögen sowie ihre Interessenbindungen bei der Anmeldung ihrer Kandidatur offenlegen müssen.

Die Initiative soll noch diesen Frühling vom Aargauer Kantonsparlament beraten werden. Die kantonale Volksabstimmung ist für den 28. September dieses Jahres vorgesehen.

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