Die Aargauer Regierung hat vorübergehende Arbeitstarife für die Aargauer Spitäler festgelegt. Damit können die Spitäler ab der Einführung der neuen Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 ihre Leistungen weiterhin ordentlich abrechnen.
Wegen der knappen Zeitverhältnisse konnten die Spitäler und die Versicherer die Arbeitstarife nicht rechtzeitig verhandeln, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Deshalb legte der Regierungsrat vorübergehende Arbeitstarife fest.
Diese sollen jedoch kein Präjudiz für die künftigen Tarife sein, hiess es. Die Arbeitstarife – auch Baserates genannt – sind der Betrag, den ein Spital nach dem Fallpauschalen-System für eine Behandlung in Rechnung stellen kann.
Die Krankenversicherer und die Spitäler müssten nun weiter verhandeln und die Tarife dann dem Kanton vorlegen, sagte Robert Rhiner, Leiter Gesundheitsversorgung beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Arbeitstarife erst im Sommer verhandelt
Die Tarife werden darauf vom Preisüberwacher geprüft. Dies sieht das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor. Das DGS hofft, dass die Tarife noch vor den Sommerferien festgelegt sind.
Sobald die neuen ausgehandelten Arbeitstarife bewilligt sind, gelten sie rückwirkend auf den 1. Januar 2012. Dann muss eine allfällige Differenz zwischen den nun vom Regierungsrat festgelegten und den ausgehandelten Tarifen ausgeglichen werden.
Gemäss der neuen Spitalfinanzierung muss der Kanton ab 2017 mindestens 55 Prozent der Kosten übernehmen. Die übrigen 45 Prozent müssen die Krankenversicherer bezahlen. Der Kanton steigert seinen Kostenanteil schrittweise. Im Jahr 2017 übernimmt der Aargau 47 Prozent.