Die Aargauer Regierung beantragt dem Grossen Rat, die 2009 eingereichte Volksinitiative «Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Für ihre ablehnende Haltung hat die Regierung mehrere Gründe.
Der Regierungsrat begrüsse zwar die Stossrichtung der Initiative, da sie im Ansatz der Strategie entspreche, die mit der sozialpolitischen Planung verfolgt werde, heisst es in der am Freitag veröffentlichten Botschaft. Dennoch beantragt der Regierungsrat, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Als einen der Gründe für ihre Haltung nennt die Regierung die klaren inhaltlichen Vorgaben der Initiative, die im Rahmen der Umsetzung auf Gesetzesstufe so übernommen werden müssten. Der Initiativtext lasse keinen Spielraum.
Zudem kritisiert die Regierung, dass im Initiativtext die Aspekte der Selbstbestimmung und der Eigenverantwortung nicht berücksichtigt seien. Zudem könnten Massnahmen zum Schutz vor familienbedingter Armut bereits heute schon aufgrund des geltenden Verfassungsrechts ergriffen werden, meint die Regierung. Eine weitere Grundlage auf Verfassungsstufe sei hierfür nicht notwendig.
Als weiteres Argument für seine ablehnende Haltung führt der Regierungsrat die äusserst angespannte finanzpolitische Situation und das Streben nach einem ausgeglichenen Staatshaushalt ins Feld. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehe kein Raum, neue Bedarfsleistungen auszuarbeiten.
Die Initiative war am 23. Dezember 2009 von der SP mit 3283 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die Initiative will die Verfassung mit dem folgenden Zusatz ergänzen: «Zusätzlich zur Ausrichtung von Familienzulagen werden zur gezielten Unterstützung von Kindern einkommensschwacher Familien bis zur Beendigung der obligatorischen Schule Kinderbeihilfen ausgerichtet.»
Wegen Arbeiten an der sozialpolitischen Planung wurde die Initiative mit Zustimmung des Initiativkomitees vorerst sistiert. Die Sistierung wurde Ende 2015 aufgehoben.