Die Aargauer Regierung lehnt die SP-Volksinitiative «Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle» ab und unterbreitet dem Grossen Rat auch keinen Gegenvorschlag. Die Initiative würde laut Meinung der Regierung zu Mehrkosten in Höhe von 70 Millionen Franken führen.
Die Volksinitiative fordert, dass Haushalte, die mehr als 10 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben, Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben. Dazu wären eine Anpassung der Richtprämie sowie eine Erhöhung des Kantonsanteils an die Prämienverbilligung auf 80 Prozent des Bundesbeitrags nötig.
Der Regierungsrat anerkenne, dass die jährlich stark steigenden Krankenkassenprämien ein Problem seien und die Kaufkraft der Bevölkerung schmälern, heisst es in einer Mitteilung der Aargauer Staatskanzlei vom Freitag. Einzelne Forderungen der Volksinitiative seien mit der aktuellen Gesetzgebung aber bereits erfüllt.
Andere Forderungen sind gemäss Regierung nicht oder nur teilweise mit dem geltenden Gesetz kompatibel. Die Umsetzung würde ausserdem zu massiven Mehrkosten in der Grössenordnung von rund 70 Millionen Franken pro Jahr führen, was knapp vier Steuerfussprozent entspräche.
Prämienverbilligung kostet den Kanton 103 Millionen
Die Aargauer Regierung hat an derselben Sitzung erstmals den Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung auf der Basis des neuen kantonalen Gesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) festgelegt. Die Berechnungen ergaben für 2018 einen Gesamtbedarf von 315,7 Millionen Franken.
Zieht man davon mutmasslichen Bundesbeitrag von 212,7 Millionen Franken ab, bleiben für den Kanton Aargau 103 Millionen Franken. Dieser Betrag muss vom Grossen Rat mittels Dekret festgelegt werden.
Der vorgeschlagene Kantonsbeitrag beläuft sich auf 32,6 Prozent der Gesamtprämienverbilligungssumme. Damit fällt der Kantonsanteil noch unter den Wert von 2014.
Damals betrug der Kantonsanteil im Vergleich zum gesamtschweizerischen Mittel von 44 Prozent bereits tiefe 37,7 Prozent. Seither wurden auf kantonaler Ebene verschiedene Sparmassnahmen rund um die Prämienverbilligung umgesetzt.
Dem bundesrechtliche Grundsatz, dass die Prämienlast für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen reduziert werden soll, um die negativen Begleiterscheinungen der Einheitsprämie abzumildern, werde damit im Kanton Aargau nur noch bedingt nachgelebt, heisst es in der Mitteilung der Aargauer Staatskanzlei kommentierend.